Guten Tag liebe/r Nutzer/in,
herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Sohnes.
Ich hoffe, Sie sind wieder gut ins Berufsleben gestartet. Es ist sicher eine aufregende Zeit für Sie und nicht leicht, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bekommen. Einen Rechner zum Berechnen des Beitrags gibt es leider nicht.
Aber keine Sorge: Dieses Jahr müssen Sie sich noch keine Gedanken wegen Ihrer Beiträge zum Erhalt der vollen Förderung für die Riester-Rente machen.
Denn Anspruch auf die vollen staatlichen Zulagen in der Riester-Rente hat jede Person, die in der deutschen Rentenversicherung bzw. in einer der Rentenversicherung gleichgestellten Alterskasse pflichtversichert ist und 4,0 Prozent des Vorjahrseinkommens in die Riester-Rente einzahlt.
Das Elterngeld wird bei der Berechnung der Beiträge zum Erhalt der vollen Zulagen für Ihre Riester-Rente nicht zu Grunde gelegt. Wenn Sie im Jahr 2015 keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezogen haben, reicht der Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro im Jahr 2016 aus, damit Sie für sich und Ihren Sohn die volle Zulage durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erhalten.
Ab dem Jahr 2017 wird die Höhe der Beiträge dann anhand Ihres rentenversicherungspflichten Einkommens aus dem Vorjahr berechnet. Dabei können Sie die Förderung für Ihre Riester-Versicherung, bestehend aus Ihrer Grundzulage in Höhe von 154 Euro (ab 2018 175 Euro), der Kinderzulage in Höhe von 185 Euro (bei Kindern die ab 2008 geboren wurden: 300 Euro) und ggf. die Grundzulage für einen mittelbaren Ehegatten in Höhe von 154 Euro (seit 2018 ebenfalls 175 Euro) von Ihrem zu zahlenden Beitrag abziehen. Der maximal mögliche Einzahlungsbetrag inklusive aller Zulagen beträgt jährlich 2.100 Euro.
Da wir Ihr Einkommen nicht kennen, ist eine automatische Erhöhung Ihres Beitrages ab dem 01.01.2017 durch uns nicht möglich. Gerne können Sie sich für das Berechnen Ihres Beitrages an meine Kolleg:innen der Kundenbetreuung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 100 104 sowie in unserem Livechat, Mo - Fr 8 - 20 Uhr, wenden.
Zusätzlich zu der Zulage für Ihre Riester Rente haben Sie die Möglichkeit, den sogenannten Sonderausgabenabzug über die Einkommensteuererklärung zu beantragen. Dabei werden vom Finanzamt bis zu 2.100 Euro jährlich für die Berechnung der Steuervorteile berücksichtigt.
Ich habe in der Vergangenheit bereits eine Frage zum Steuervorteil bei der Riester-Rente beantwortet. Darunter finden Sie viele hilfreiche Informationen darüber, ob eine Beitragszahlung über die jährliche Mindestsumme von 4,0 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens hinaus von Vorteil für Sie ist.
Ich hoffe, ich konnte alle Ihre Fragen beantworten. Sollten Sie noch weitere Fragen zur Riester-Rente haben oder sich über weitere Vorteile der privaten Altersvorsorge informieren wollen, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.
Für unsere Mitleser:innen:
Mit dem Abschluss einer Riester-Rente können Sie seit 2018 jährlich 175 EUR an Zulagen erhalten. Voraussetzung dafür ist das Einzahlen eines Mindesteigenbeitrags auf Ihr Riester-Konto. Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.
Mit "Meine Allianz" haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Zulagedaten zu aktualisieren. Wie das genau funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Sie nutzen kein "Meine Allianz"?
Gerne können Sie die Änderung Ihrer Zulagedaten auch über unser Kontaktformular in Auftrag geben.
Viele Grüße
Ihr Allianz hilft-Team