das ist eine wirklich spannende Frage.
Gerne möchte ich Ihre Frage beantworten.
Wie wird die PrivateFinancePolice bei Ablauf versteuert?
Bei Ablauf einer PrivateFinancePolice kann man zwischen einer Rentenzahlung und einer Kapitalzahlung wählen. Auch eine Kombination ist möglich. Bei der lebenslangen Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil versteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter zum Rentenbeginn. Wenn die Rente mit z. B. 67 Jahren beginnt, liegt dieser Ertragsanteil bei 17%. Dieser Ertragsanteil wird dann mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Bei einer Kapitalzahlung erfolgt die Besteuerung des Wertzuwachses mit Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und dies wie folgt:
- 25% Kapitalertragsteuer
- 5,5% Solidaritätszuschlag
- ggf. Kirchensteuer.
Hatte der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und haben Sie das 62. Lebensjahr bereits vollendet, besteht die Möglichkeit der Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Was ist das Halbeinkünfteverfahren?
Bei dem Halbeinkünfteverfahren wird die gesamte Kapitalertragsteuer bei der Auszahlung durch die Allianz einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie erhalten somit die Nettoleistung nach Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer ausgezahlt.
Sind die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren erfüllt, müssen Sie lediglich die Hälfte des steuerpflichtigen Betrages als Einnahmen aus dem Kapitalvermögen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Die von der Allianz auf den gesamten Wertzuwachs einbehaltene Kapitalertragsteuer stellt in diesen Fällen lediglich eine Voraussetzung auf die Einkommensteuer dar.
Weitere nützliche Informationen zur PrivateFinancePolice finden Sie unter
Ich hoffe, meine Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
TobiM
Gerne leite ich die Frage an meine zuständigen Kolleg:innen weiter und komme wieder auf Sie zu, sobald mir eine Rückmeldung vorliegt.
Beste Grüße
Vanessa
das ist eine wirklich spannende Frage.
Gerne möchte ich Ihre Frage beantworten.
Wie wird die PrivateFinancePolice bei Ablauf versteuert?
Bei Ablauf einer PrivateFinancePolice kann man zwischen einer Rentenzahlung und einer Kapitalzahlung wählen. Auch eine Kombination ist möglich. Bei der lebenslangen Rentenzahlung wird nur der Ertragsanteil versteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter zum Rentenbeginn. Wenn die Rente mit z. B. 67 Jahren beginnt, liegt dieser Ertragsanteil bei 17%. Dieser Ertragsanteil wird dann mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Bei einer Kapitalzahlung erfolgt die Besteuerung des Wertzuwachses mit Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und dies wie folgt:
- 25% Kapitalertragsteuer
- 5,5% Solidaritätszuschlag
- ggf. Kirchensteuer.
Hatte der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und haben Sie das 62. Lebensjahr bereits vollendet, besteht die Möglichkeit der Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Was ist das Halbeinkünfteverfahren?
Bei dem Halbeinkünfteverfahren wird die gesamte Kapitalertragsteuer bei der Auszahlung durch die Allianz einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie erhalten somit die Nettoleistung nach Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer ausgezahlt.
Sind die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren erfüllt, müssen Sie lediglich die Hälfte des steuerpflichtigen Betrages als Einnahmen aus dem Kapitalvermögen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Die von der Allianz auf den gesamten Wertzuwachs einbehaltene Kapitalertragsteuer stellt in diesen Fällen lediglich eine Voraussetzung auf die Einkommensteuer dar.
Weitere nützliche Informationen zur PrivateFinancePolice finden Sie unter
Ich hoffe, meine Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
TobiM