Hallo schmunkel,
das ist eine interessante Frage, auf die ich gerne etwas näher eingehen möchte.
Für Sie direkt vorab: Ja, Sie haben die Möglichkeit, die Rürup-Rente von der Steuer abzusetzen. Bei der BasisRente bzw. Rürup-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte, aber trotzdem private Altersvorsorge, wie beispielsweise auch bei der Riester-Rente. Für die von Ihnen gewünschte Vertragsausgestaltung bieten wir unsere BasisSofortRente an, welche von meiner Kollegin bereits genannt wurde.
Welche Voraussetzungen muss ein Versicherungsvertrag erfüllen, um als Rürup-Rente staatlich gefördert zu werden?
- Es darf ausschließlich eine lebenslange monatliche Rentenzahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres vorgesehen sein (bei Vertragsabschluss vor 2012: Alter 60).
- Die Versicherung darf weder vererbt noch übertragen, beliehen, gekündigt oder zum Rentenbeginn kapitalisiert werden
- Der Versicherungsnehmer muss im Alter selbst bezugsberechtigt sein.
- bei der Beitragszahlung zum Aufbau der Altersvorsorge mit der Rürup-Rente muss der Beitragszahler sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person sein. Bei zusammen veranlagten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern ist die Beitragszahlung auch über den mitveranlagten Ehepartner möglich.
- die Beiträge müssen an einen begünstigten Anbieter wie z.B. ein Versicherungsunternehmen, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gezahlt werden.
Kann man Rürup-Rente absetzen?
Die Beiträge (einmalige, variable oder laufende) und Zuzahlungen für die Rürup-Rente können von unbeschränkt Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben im Rahmen des "Höchstbetrages für Basisvorsorge-Aufwendungen" in Abzug gebracht werden. Dies erfolgt gemeinsam mit den Beiträgen für die Deutsche Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Die Absetzbarkeit ist gegeben, wenn Sie als Versicherungsnehmer damit einverstanden sind, dass wir als Ihr Versicherer eine Information über Ihre jährlich eingezahlten Beiträge an die Finanzverwaltung übermitteln.
Wie hoch ist der Höchstbetrag für Sonderausgaben?
Die förderfähigen Höchstbeträge für Beiträge einer Basisversorgung sind an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.
Für 2021 können maximal 25.787 Euro für Einzelveranlagte und bei zusammen veranlagten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern 51.574 Euro als Beitrag für eine Basisrente von der Steuer abgesetzt werden. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen maximal möglichen Höhe der Absetzbarkeit einer BasisRente für dieses Jahr kann Ihnen Ihr Steuerberater weiterhelfen.
Wie wirkt sich der Beitrag der Rürup-Rente steuerlich aus?
In den Jahren von 2005 bis 2024 sind die berücksichtigungsfähigen Basisvorsorge-Aufwendungen nur mit einem Teilbetrag steuerwirksam. So sind in 2021 von den geleisteten Basisvorsorge-Aufwendungen höchstens 92% steuerwirksam. Der steuerwirksame Anteil steigt in den Folgejahren um je 2 Prozentpunkte jährlich an. Ab dem Jahr 2025 können dann 100% der Beiträge steuerwirksam abgezogen werden.
Wer hilft mir weiter?
Weitere nützliche Informationen zur BasisRente finden Sie unter https://www.allianz.de/vorsorge/ruerup-rente/.
Bei Fragen zu unserer BasisSofortRente können Sie sich an unseren Außendienst wenden. Unter www.allianz.de/agentursuche finden Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort.
Alternativ helfen Ihnen unsere Spezialisten aus dem Innendienst auch sehr gerne weiter. Diese erreichen Sie Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 7246 725.
Ich hoffe meine Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund.
Mit besten Grüßen
Tobi M