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Berge2023

Ist die Privat sofort Rente temporär eine abgekürzte Leibrente od.eine Zeitrente

Meine Frage zieht auf die Steuersituation ab,da eine abgekürzte Leibrente der Ertragsanteilsbesteuerung unterliegt,die reine Zeitrente aber voll besteuert wird.


Können sie mir da helfen.


Mfg

Armin Brahm


Richtige Antwort
2023-01-27T12:36:30Z
  • Freitag, 27.01.2023 um 13:36 Uhr

Hallo Berge2023, 


vielen Dank für Ihre Rückfrage zu unserer PrivatSofortRente temporär.


Mit einer PrivatSofortRente temporär entscheiden Sie sich für eine monatliche Rentenzahlung über einen gewissen Zeitraum. 


Generell wird die steuerliche Behandlung unserer PrivatRenten in den allgemeinen Steuerregelungen für private Rentenversicherungen behandelt. 


Bei der PrivatSofortRente temporär unterliegen die so genannten Erträge der Besteuerung. Ein Ertrag ist die jeweilige Rentenrate abzüglich des für diese Leistung gezahlten anteiligen Beitrags. 


Wie hoch dieser Ertragsanteil ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Laufzeit, Höhe des Einmalbeitrags und der Rente sowie das Eintrittsalter spielen dabei zum Beispiel eine Rolle. 


Die Erträge werden mit einer Kapitalertragsteuer von 25%, dem Solidaritätszuschlag und ggf. einem Kirchensteuer-Zuschlag versteuert (Stand 27.01.2023). Durch den Steuerabzug ist die Steuer abgegolten ("Abgeltungsteuer").


Weitere nützliche Informationen zu unserer PrivatSofortRente finden Sie auf Sofortrente – finanzielle
Sicherheit ein Leben lang | Allianz


Bei weiteren Fragen zu unseren Vorsorgeprodukten unterstützen Sie unsere Spezialisten aus dem Außendienst. Unter Ansprechpartner vor Ort
finden | Allianz
 finden Sie einen Ansprechpartner, auch in Ihrer Nähe.  Alternativ können Sie sich auch telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr  unter der Telefonnummer 0800 7 246 725 an uns wenden. 


Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen ein tolles Wochenende. 


Mit besten Grüßen

TobiM


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2 Kommentare
2023-01-26T09:04:15Z
  • Donnerstag, 26.01.2023 um 10:04 Uhr
Hallo Berge2023,

gerne erfrage ich dies bei meinen zuständigen Kolleg:innen und komme wieder auf Sie zu, sobald mir eine Rückmeldung vorliegt.

Alternativ erreichen Sie die Kolleg:innen von Mo - Fr zwischen 8 und 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 104 oder via LiveChat zu selbigen Servicezeiten.

Beste Grüße
Vanessa
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Richtige Antwort
2023-01-27T12:36:30Z
  • Freitag, 27.01.2023 um 13:36 Uhr

Hallo Berge2023, 


vielen Dank für Ihre Rückfrage zu unserer PrivatSofortRente temporär.


Mit einer PrivatSofortRente temporär entscheiden Sie sich für eine monatliche Rentenzahlung über einen gewissen Zeitraum. 


Generell wird die steuerliche Behandlung unserer PrivatRenten in den allgemeinen Steuerregelungen für private Rentenversicherungen behandelt. 


Bei der PrivatSofortRente temporär unterliegen die so genannten Erträge der Besteuerung. Ein Ertrag ist die jeweilige Rentenrate abzüglich des für diese Leistung gezahlten anteiligen Beitrags. 


Wie hoch dieser Ertragsanteil ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Laufzeit, Höhe des Einmalbeitrags und der Rente sowie das Eintrittsalter spielen dabei zum Beispiel eine Rolle. 


Die Erträge werden mit einer Kapitalertragsteuer von 25%, dem Solidaritätszuschlag und ggf. einem Kirchensteuer-Zuschlag versteuert (Stand 27.01.2023). Durch den Steuerabzug ist die Steuer abgegolten ("Abgeltungsteuer").


Weitere nützliche Informationen zu unserer PrivatSofortRente finden Sie auf Sofortrente – finanzielle
Sicherheit ein Leben lang | Allianz


Bei weiteren Fragen zu unseren Vorsorgeprodukten unterstützen Sie unsere Spezialisten aus dem Außendienst. Unter Ansprechpartner vor Ort
finden | Allianz
 finden Sie einen Ansprechpartner, auch in Ihrer Nähe.  Alternativ können Sie sich auch telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr  unter der Telefonnummer 0800 7 246 725 an uns wenden. 


Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen ein tolles Wochenende. 


Mit besten Grüßen

TobiM


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