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BayernAlbert

Allianz Schatzbrief IndexSelect | Rentenzahlung | Steuer und Krankenkasse

Hallo,

habe einen Allianz Schatzbrief IndexSelect.

Wenn ich mich nach 12 Jahren Laufzeit (bin älter als 62 Jahre) für die Rentenzahlung entscheide, wie hoch ist dann der zu versteuernde Anteil?

Sind auf die Rentenzahlungen bei gesetzlich Krankenversicherten auch Krankenkassenbeiträge zu entrichten?

Besten Dank!
Richtige Antwort
2023-02-01T08:53:31Z
  • Mittwoch, 01.02.2023 um 09:53 Uhr

Hallo BayernAlbert,


das ist wirklich eine spannende Frage, zu der ich Ihnen gerne noch weitere Informationen zur Verfügung stellen möchten.


Bei der Besteuerung von Rentenversicherung wie dem Schatzbrief ist einiges zu beachten. Zum Ablauf der Aufschubdauer können Sie zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung und einer regelmäßigen Rentenzahlung wählen. 


Bei Rentenversicherungen mit einem Abschluss ab dem 01.01.2005 werden die positiven Erträge (rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen) bei einer Kapitalauszahlung  wie folgt versteuert: 


1. 25 % Abgeltungssteuer 

2. 5,5 % Solidaritätszuschlag 

3. ggf. Kirchensteuer 


Hatte Ihr Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und haben Sie das 62. Lebensjahr bereits vollendet, besteht die Möglichkeit der Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren.


Bei dem Halbeinkünfteverfahren wird die gesamte Kapitalertragsteuer bei der Auszahlung durch die Allianz einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie erhalten somit die Nettoleistung nach Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer ausgezahlt.


Sind die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren erfüllt, müssen Sie lediglich die Hälfte des steuerpflichtigen Betrages als Einnahmen aus dem Kapitalvermögen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Die von der Allianz auf den gesamten Wertzuwachs einbehaltene Kapitalertragsteuer stellt in diesen Fällen lediglich eine Voraussetzung auf die Einkommensteuer dar.


Bei einer Rentenzahlung erfolgt eine gesonderte Besteuerung:


Bei einer lebenslangen Rentenzahlung, sind die erwirtschafteten Erträge, also die Gewinne über den Ertragsanteil zu versteuern.


Das bedeutet: Anhand Ihres Alters wird ein Prozentsatz zum Beginn der Rentenzahlung ermittelt. Die Rente muss mit dem ermittelten Prozentsatz als Einkünfte bei der Steuererklärung angegeben werden.

Das Finanzamt prüft dann, in welcher Höhe Steuern zu zahlen sind.


Eine Anrechnung der Rentenzahlungen auf die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt nicht.


Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00.4 100 104.


Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.


Viele Grüße

Angie




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5 Kommentare
2023-01-31T15:38:58Z
  • Dienstag, 31.01.2023 um 16:38 Uhr
Hallo BayernAlbert,

der SchatzBrief ist eine Rentenversicherung mit Einmalzahlung für den mittelfristigen und langfristigen Vermögensaufbau zur Altersvorsorge. Die lebenslange Rente aus dem Allianz SchatzBrief wird nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Wenn Sie eine Kapitalzahlung wählen, wird nur die Hälfte der Erträge versteuert, sofern Ihr Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind.

Gerne mache ich mich für Sie schlau.
Senden Sie mir dazu bitte:

- Ihren Namen,
- Ihre Anschrift,
- Ihr Geburtsdatum sowie
- die Vertragsnummer an 


allianzhilft.dialog@allianz.de und wir machen von dort aus gemeinsam weiter.

Alternativ können Sie sich an meine Kolleg:innen der Vertragsabteilung wenden. Erreichbar sind diese von Mo - Fr zwischen 8 und 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 104 oder via LiveChat (gleiche Servicezeiten).

Beste Grüße
Vanessa

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2023-01-31T15:59:04Z
  • Dienstag, 31.01.2023 um 16:59 Uhr
Hallo Vanessa,

vielen Dank für die Antwort.

Dennoch bleibt die Frage: 

Sollte ich mich für die Rentenzahlung (und nicht für die Kapitalzahlung) entscheiden, muss ich dann als gesetzlich Krankenversicherter auf die Rentenzahlung auch Krankenkassenbeiträge entrichten?

Vielen Dank & Grüße!

2023-01-31T16:23:25Z
  • Dienstag, 31.01.2023 um 17:23 Uhr
  • zuletzt editiert von Vanessa.
Hallo BayernAlbert,

diese spannenden Fragen gebe ich gern an unsere Fachabteilung weiter.

Dazu teilen Sie mir bitte die von meinen Kollegin Vanessa genannten Daten einmal mit.

Natürlich stehen Ihnen auch die Kolleg:innen direkt telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 104 zur Verfügung oder auch gern via LiveChat (selbige Servicezeiten).

Beste Grüße
Antje
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Richtige Antwort
2023-02-01T08:53:31Z
  • Mittwoch, 01.02.2023 um 09:53 Uhr

Hallo BayernAlbert,


das ist wirklich eine spannende Frage, zu der ich Ihnen gerne noch weitere Informationen zur Verfügung stellen möchten.


Bei der Besteuerung von Rentenversicherung wie dem Schatzbrief ist einiges zu beachten. Zum Ablauf der Aufschubdauer können Sie zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung und einer regelmäßigen Rentenzahlung wählen. 


Bei Rentenversicherungen mit einem Abschluss ab dem 01.01.2005 werden die positiven Erträge (rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen) bei einer Kapitalauszahlung  wie folgt versteuert: 


1. 25 % Abgeltungssteuer 

2. 5,5 % Solidaritätszuschlag 

3. ggf. Kirchensteuer 


Hatte Ihr Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und haben Sie das 62. Lebensjahr bereits vollendet, besteht die Möglichkeit der Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren.


Bei dem Halbeinkünfteverfahren wird die gesamte Kapitalertragsteuer bei der Auszahlung durch die Allianz einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie erhalten somit die Nettoleistung nach Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer ausgezahlt.


Sind die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren erfüllt, müssen Sie lediglich die Hälfte des steuerpflichtigen Betrages als Einnahmen aus dem Kapitalvermögen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Die von der Allianz auf den gesamten Wertzuwachs einbehaltene Kapitalertragsteuer stellt in diesen Fällen lediglich eine Voraussetzung auf die Einkommensteuer dar.


Bei einer Rentenzahlung erfolgt eine gesonderte Besteuerung:


Bei einer lebenslangen Rentenzahlung, sind die erwirtschafteten Erträge, also die Gewinne über den Ertragsanteil zu versteuern.


Das bedeutet: Anhand Ihres Alters wird ein Prozentsatz zum Beginn der Rentenzahlung ermittelt. Die Rente muss mit dem ermittelten Prozentsatz als Einkünfte bei der Steuererklärung angegeben werden.

Das Finanzamt prüft dann, in welcher Höhe Steuern zu zahlen sind.


Eine Anrechnung der Rentenzahlungen auf die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt nicht.


Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00.4 100 104.


Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.


Viele Grüße

Angie




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2023-02-04T12:44:32Z
  • Samstag, 04.02.2023 um 13:44 Uhr
Hallo BayernAlbert,

konnten Sie Ihr Anliegen bereits klären? Warum frage ich? Einen E-Maileingang mit Ihrem Usernamen kann ich leider nicht feststellen.

Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Nancy
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