Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Basisrente - weitere Verzinsung in der Auszahlungsphase?

Hallo,
wie ist das eigentlich bei der fondsgebundenen Basisrente nach Beginn der Auszahlungsphase? Das dann bestehende Fondsvermögen ist ja die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Rente. Diese ist dann aber immer konstant und von weiterer Verzinsung des Fondsvermögens hat man nichts?
Danke und beste Grüße
Oliver

Richtige Antwort
2015-11-27T13:51:59Z
  • Allianz hilft
  • Freitag, 27.11.2015 um 14:51 Uhr
Hallo Oliver123,

hier kann ich Ihnen helfen:

Zu Ihrem vereinbarten Rentenbeginn zahlen wir Ihnen eine gleichbleibende, garantierte, lebenslange Rente. Der vereinbarte Rentenbeginn geht aus Ihrem Versicherungsschein hervor.

Die garantierte Rente wird anhand des maßgeblichen Policenwertes kurz vor Beginn der Rentenzahlung berechnet. Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die monatliche Rente für je 10.000 EUR Policenwert ist.

Da wir zur Entwicklung Ihrer Fonds bis zum Rentenbeginn heute leider noch keine Aussage treffen können, können wir die Rentenhöhe bis zum Rentenbeginn noch nicht garantieren. Es gilt allerdings mindestens den im Versicherungsschein vereinbarten Rentenfaktor.

Zum Rentenbeginn entnehmen wir den Wert Ihrer Versicherung und überführen das Kapital in unser Sicherungsvermögen. Daraus wird Ihnen dann die lebenslange garantierte Rente gezahlt. Aufgrund der Anlage im Sicherungsvermögen ist die Auszahlung einer zusätzlichen nicht garantierten Überschussrente möglich. Die Höhe dieser Überschussrente wird jährlich neu berechnet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und bin bei weiteren Fragen gerne für Sie da.

Viele Grüße, Angie vom Allianz Hilft Team
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
2 Kommentare
2015-11-26T15:35:39Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 26.11.2015 um 16:35 Uhr
Hallo Oliver123,

ich freue mich über Ihre interessante Anfrage.

Gern möchte ich Ihnen helfen, eine detaillierte Auskunft zu bekommen. Da ich Ihre Frage nicht direkt beantworten kann, habe ich den Vorgang an meine zuständigen Kollegen weitergeleitet.

Sobald mir eine Rückmeldung vorliegt, werde ich mich hier im Forum wieder melden.

Für Ihre Geduld bedanke ich mich im Voraus.

Beste Grüße

Susann
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
Richtige Antwort
2015-11-27T13:51:59Z
  • Allianz hilft
  • Freitag, 27.11.2015 um 14:51 Uhr
Hallo Oliver123,

hier kann ich Ihnen helfen:

Zu Ihrem vereinbarten Rentenbeginn zahlen wir Ihnen eine gleichbleibende, garantierte, lebenslange Rente. Der vereinbarte Rentenbeginn geht aus Ihrem Versicherungsschein hervor.

Die garantierte Rente wird anhand des maßgeblichen Policenwertes kurz vor Beginn der Rentenzahlung berechnet. Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die monatliche Rente für je 10.000 EUR Policenwert ist.

Da wir zur Entwicklung Ihrer Fonds bis zum Rentenbeginn heute leider noch keine Aussage treffen können, können wir die Rentenhöhe bis zum Rentenbeginn noch nicht garantieren. Es gilt allerdings mindestens den im Versicherungsschein vereinbarten Rentenfaktor.

Zum Rentenbeginn entnehmen wir den Wert Ihrer Versicherung und überführen das Kapital in unser Sicherungsvermögen. Daraus wird Ihnen dann die lebenslange garantierte Rente gezahlt. Aufgrund der Anlage im Sicherungsvermögen ist die Auszahlung einer zusätzlichen nicht garantierten Überschussrente möglich. Die Höhe dieser Überschussrente wird jährlich neu berechnet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und bin bei weiteren Fragen gerne für Sie da.

Viele Grüße, Angie vom Allianz Hilft Team
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?

Dateianhänge
    😄