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Gelöschter Nutzer

Bin ich bei meiner Riesterrente zulagenberechtigt?

Guten Tag,
ich habe eine Riesterrente bei der Allianz abgeschlossen und muss das Datenblatt zu meinen Zulagedaten ausfüllen.
Können Sie mir sagen, ob ich in irgendeiner Form zulageberechtigt bin?
Ich gehöre vermutlich nicht zum Kreis der unmittelbar Zulageberechtigten, da ich derzeit ohne Berufstätigkeit zu Hause bin, aber auch nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet bin.
Meine Frau hat einen Rüruprentenvertrag als Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Bin ich dadurch mittelbar zulageberechtig?
Mfg
Richtige Antwort
2019-03-08T14:11:22Z
  • Freitag, 08.03.2019 um 15:11 Uhr
  • zuletzt editiert von Ines.

Guten Tag liebe/r Nutzer/in, 


gerne helfe ich hierzu weiter. Grundsätzlich gilt für die Zulageberechtigung zu sagen:

Die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Zulage unterscheiden sich bei mittelbar und unmittelbar zulageberechtigten Personen. Mit diesen Begriffen werden die Rahmenbedingungen für die Zulageberechtigung festgelegt.

Als unmittelbar zulageberechtigt gelten Personen, die in der deutschen Rentenversicherung oder einer gleichgestellten Alterskasse pflichtversichert sind. Mit einem jährlichen Beitrag von 4,0 % Ihres Vorjahreseinkommens, maximal aber 2.100,00 Euro, haben Sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung.

Dabei gibt es einige Besonderheiten: Beziehen Sie die volle Erwerbsminderungsrente, zählen Sie ebenfalls zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis und haben Anspruch auf die volle Zulage, wenn Sie 4,0% Ihrer Rente aus Erwerbsminderung vom Vorjahr in Ihre Riester-Rente einzahlen.

Damit die Zulage dann allerdings korrekt durch dir ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) errechnet werden kann, müssen Sie der Allianz jährlich jeweils die Höhe Ihrer Rente über das Datenblatt zur Beantragung der Zulage einreichen.

Durch einen unmittelbar förderberechtigten Ehepartner, der einen eigenen Riester-Vertrag bespart, besteht Anspruch auf staatliche Zulage, auch wenn die Voraussetzungen für eine unmittelbare Förderberechtigung nicht erfüllt sind.

Voraussetzung für den Erhalt der Zulage ist dann, dass Sie einen Beitrag von mindestens 60 Euro im Jahr in Ihre eigene Riester-Rente einzahlen.

Die vollen staatlichen Zulagen setzen sich sowohl bei unmittelbar als auch bei mittelbar zulageberechtigten Personen wie folgt zusammen:

Grundzulage: jährlich 175 Euro
Kinderzulage (bei Kindern vor 2008 geboren): jährlich 185 Euro
Kinderzulage (bei Kindern ab 2008 geboren): jährlich 300 Euro

Berufseinsteigerbonus (einmalige Zahlung, wenn das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen wurde): jährlich 200 Euro

Sind die Voraussetzungen für eine unmittelbare oder mittelbare Förderberechtigung nicht gegeben, zählen Sie zum nicht berechtigten Personenkreis. In diesem Fall können Sie die Riester-Rente zur Erhöhung Ihrer späteren Rente im Alter nutzen, allerdings nicht von den Vorteilen der staatlichen Zulagen und den Steuervorteilen profitieren.

Auf unserer Internetseite https://www.allianz.de/vorsorge/riester-rente/ haben wir viele Informationen zur Riester-Rente zusammengestellt, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können.

Gerne beantworte ich Ihre Frage anhand Ihrer Vertragsdaten. Bitte lassen Sie mir diese, zusätzlich zu Ihren vollständigen Kontaktdaten und Ihrem Usernamen an

allianzhilft.dialog@allianz.de

zukommen und wir machen von dort aus gemeinsam weiter.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kolleg:innen der Lebens- und Rentenversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 104 sowie in unserem Livechat, Mo - Fr 8 - 20 Uhr, gerne zur Verfügung. 

Für unsere Mitleser:innen:

Mit "Meine Allianz" haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Zulagedaten zu aktualisieren. 

Wie das genau funktioniert, können Sie hier nachlesen. 


Sie nutzen kein "Meine Allianz"?

Gerne können Sie die Änderung Ihrer Zulagedaten auch über unser Kontaktformular in Auftrag geben. 


Beste Grüße
Vanessa
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4 Kommentare
2019-03-08T14:28:40Z
  • Freitag, 08.03.2019 um 15:28 Uhr
Das ist ein Test
2019-03-08T14:32:08Z
  • Freitag, 08.03.2019 um 15:32 Uhr
Hallo Test1234,

Test bestanden?

Beste Grüße
Vanessa
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
2019-03-13T14:05:58Z
  • Mittwoch, 13.03.2019 um 15:05 Uhr
Hallo Pukyheld,

da wir Ihrerseits keine weitere Nachricht erhalten haben, gehen wir davon aus, dass ich Ihre Anfrage bereits beantworten konnte.
Sollte dem nicht so sein, kommen Sie gerne wieder auf meine Kollegen und mich zu.

Beste Grüße
Vanessa
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