Guten Tag liebe/r Nutzer/in,
im Rückkaufswert befinden sich nicht nur Ihre geleisteten Zahlungen, sondern auch die gezahlten Zulagen (max. 154 EUR pro Jahr für Sie und max. 185 EUR oder 300 EUR für jedes unterhaltsberechtigte Kind). Diese Zulagen müssen bei Beendigung des Vertrages an die ZfA zurück gegeben werden und mindern erst einmal den Rückkaufswert.
Dieser geminderte Rückkaufswert wird Ihnen bei einer Kündigung des Vertrages ausgezahlt. Wir informieren das Finanzamt über die Beendigung des Vertrages und diese schauen nach, ob Sie auch steuerliche Vorteile erhalten haben. Sollte es an dem sein, kommt das Finanzamt auf Sie zu und bittet um die Rückzahlung der Steuervorteile.
Sollte ein finanzieller Engpass der Grund für die Kündigung sein, dann sollte man einen Riestervertrag nicht kündigen sondern beitragsfrei stellen. Somit verlieren Sie keine Zulagen und müssen auch keine Steuern zurück zahlen. Sollte es finanziell wieder besser gehen, kann jederzeit wieder in den Vertrag eingezahlt werden. Kleiner Tipp: Mindesten 5 EUR im Monat zahlen, damit sichert man sich den Zulagenanteil.
Für weitere Fragen stehen Ihnen auch gern meine zuständigen Kolleg:innen der Vertragsabteilung unter der kostenfreien Rufnummer 0800-4100104 (Mo-Fr 08:00-20:00Uhr) zur Verfügung.
Für unsere Mitleser:innen:
Mit dem Abschluss einer Riester-Rente können Sie seit 2018 jährlich 175 EUR an Zulagen erhalten. Voraussetzung dafür ist das Einzahlen eines Mindesteigenbeitrags auf Ihr Riester-Konto. Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.
Mit "Meine Allianz" haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Zulagedaten zu aktualisieren. Wie das genau funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Sie nutzen kein "Meine Allianz"?
Gerne können Sie die Änderung Ihrer Zulagedaten auch über unser Kontaktformular in Auftrag geben.
Beste Grüße
Conny