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Gelöschter Nutzer

Wie und wann kann ich meine private Rentenversicherung kündigen?

Wie und zu wann kann ich meine private Rentenversicherung kündigen und mit welchen Abzügen muss ich rechnen?
Richtige Antwort
2017-01-04T14:46:41Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 04.01.2017 um 15:46 Uhr
Liebe Frau Speckmann,

möchten Sie den Vertrag kündigen oder fragen Sie rein informativ?

Die Kündigungsfrist liegt nicht immer, wie Ute geschrieben hat, bei 4 Wochen. Diese ist von der hinterlegten Zahlweise abhängig.

Ich schaue mir Ihren Vertrag gerne genauer an und bringe in Erfahrung, wie die Kündigungsfrist ist und mit welchen Abzügen Sie rechnen können.

Hierfür senden Sie mir bitte eine E-Mail mit der Vertragsnummer und Ihren Kontaktdaten an

allianzhilft.dialog@allianz.de

Von dort aus bleiben Ihre Vertragsdaten geschützt. Sobald ich alle Daten von Ihnen erhalten habe, werde ich mich umgehend um Ihre Fragen kümmern.

Alternativ können Sie auch direkt bei meinen Kollegen von der Lebensversicherung anrufen. Die richtige Rufnummer hat Ute in Ihrer Antwort mitgeteilt. Die Serviceseiten sind Montag bis Freitag 08.00-20.00 Uhr.

Ich wünsche Ihnen noch alles Gute für das Jahr 2017.

Viele Grüße

Sarah
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4 Kommentare
2017-01-04T14:32:16Z
  • Mittwoch, 04.01.2017 um 15:32 Uhr
Hallo,
eine private Rentenversicherung kann man immer mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Den aktuellen Rückkaufswert kannst du unter der kostenlosen Tef.-Nr.: 0800/4100104 erfragen.

Generell ist eine Kündigung aber immer eine schlechte Idee, vielleicht würde dir ja auch eine
vorübergehende Beitragsfreistellung helfen. Beachten sollte man auch, dass bei älteren Verträgen
die Garantieverzinsung wesentlich höher ist, als bei neuen Verträgen.
Gerade in den ersten 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages dürfte der Rückkaufswert gering sein.

LG
Ute
Richtige Antwort
2017-01-04T14:46:41Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 04.01.2017 um 15:46 Uhr
Liebe Frau Speckmann,

möchten Sie den Vertrag kündigen oder fragen Sie rein informativ?

Die Kündigungsfrist liegt nicht immer, wie Ute geschrieben hat, bei 4 Wochen. Diese ist von der hinterlegten Zahlweise abhängig.

Ich schaue mir Ihren Vertrag gerne genauer an und bringe in Erfahrung, wie die Kündigungsfrist ist und mit welchen Abzügen Sie rechnen können.

Hierfür senden Sie mir bitte eine E-Mail mit der Vertragsnummer und Ihren Kontaktdaten an

allianzhilft.dialog@allianz.de

Von dort aus bleiben Ihre Vertragsdaten geschützt. Sobald ich alle Daten von Ihnen erhalten habe, werde ich mich umgehend um Ihre Fragen kümmern.

Alternativ können Sie auch direkt bei meinen Kollegen von der Lebensversicherung anrufen. Die richtige Rufnummer hat Ute in Ihrer Antwort mitgeteilt. Die Serviceseiten sind Montag bis Freitag 08.00-20.00 Uhr.

Ich wünsche Ihnen noch alles Gute für das Jahr 2017.

Viele Grüße

Sarah
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2017-01-04T15:05:45Z
  • Mittwoch, 04.01.2017 um 16:05 Uhr
Hallo Saskia,
wenn du den Vertrag unbedingt kündigen möchtest, oder kündigen musst,- trotz der Nachteile - gibt es auch noch eine andere Möglichkeit:
Es gibt Unternehmen, die Rentenversicherungen aufkaufen. Diese Unternehmen bieten dann immer
einen höheren Wert an, als der Rückkaufswert, den die Versicherungen anbieten.
Diese Unternehmen nehmen aber nicht jeden Vertrag, einfach mal ein wenig googeln.

LG
Ute
2022-12-05T14:13:37Z
  • Montag, 05.12.2022 um 15:13 Uhr
Liebe Leserinnen und Leser,


häufig erreichen uns Fragen zur Kündigung von Rentenversicherungen.

Deshalb haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt.


Mit einer Rentenversicherung haben Sie sich für eine private Altersvorsorge entschieden, bei der Sie nicht nur Geld fürs Alter anlegen, sondern gegebenenfalls auch für den Fall Ihres Todes vorsorgen.


Eine Kündigung ist oft mit finanziellen Nachteilen verbunden. Wenn Sie Ihre Entscheidung beispielsweise aufgrund eines Geldbedarfs getroffen haben, muss eine Kündigung nicht zwingend notwendig sein. 


Denn, durch eine Kündigung verlieren Sie nicht nur den Versicherungsschutz der nächsten Jahre für Ihren Vertrag, sondern auch die Konditionen, die seit Beginn Ihrer Versicherung bestehen. Auch eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen, wie eine Berufsunfähigkeitsvorsorge oder Pflegevorsorge sind von einer Kündigung mitbetroffen.


Die Auszahlung des Kapitals nach Ablauf Ihrer Rentenversicherung bzw. des Rückkaufswertes bei Kündigung ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: 


1. Bei der Auszahlung muss Ihr Vertrag bereits eine tatsächliche Laufzeit über mindestens 12 Jahre haben 

2. Die Beiträge müssen mindestens für 5 Jahre gezahlt worden sein, bzw. muss bei Vertragsabschluss eine Zahlungsdauer der Beiträge über mindestens 5 Jahren vereinbart worden sein. 


Wenn Ihre Rentenversicherung die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt die Besteuerung der Gewinne (rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen) wie folgt:


1. 25 % Abgeltungssteuer 

2. 5,5 % Solidaritätszuschlag 

3. ggf. Kirchensteuer 


Bei der Rentenzahlung erfolgt eine gesonderte Besteuerung. 


Bei einer lebenslangen Rentenzahlung, sind die erwirtschafteten Erträge, also die Gewinne über den Ertragsanteil zu versteuern.


Das bedeutet: Anhand Ihres Alters wird ein Prozentsatz zum Beginn der Rentenzahlung ermittelt. Die Rente muss mit dem ermittelten Prozentsatz als Einkünfte bei der Steuererklärung angegeben werden.


Zu vielen Rentenversicherungen bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit an, sich Geld innerhalb der Laufzeit aus dem Vertrag auszahlen zu lassen, die Beiträge der Versicherung zu reduzieren oder diese ganz beitragsfrei zu stellen. Hierbei kann der Versicherungsschutz weiterhin in vollem oder reduziertem Umfang geboten werden. 


Meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice informieren Sie gerne über die Alternativen einer Kündigung. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 unter der Telefonnummer 08 00.4 100 104. 


Wenn Sie Ihre Rentenversicherung kündigen möchten, brauchen wir folgende Informationen von Ihnen: 

- einen schriftlich formulierten Wunsch nach Kündigung mit Angabe der Versicherungsnummer 

- Ihre Bankverbindung für die Auszahlung vom Rückkaufswert 


Ihre Kündigung können Sie uns per Post an die Adresse: 

Allianz Lebensversicherungs-AG 

10850 Berlin 


oder per E-Mail an: 

Lebensversicherung@allianz.de 

senden. 


Nachdem uns Ihr unterschriebener Kündigungswunsch im Original oder per E-Mail vorliegt, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung von uns. Bitte beachten Sie: Eine Kündigung ist immer zum Termin der nächsten Beitragszahlung möglich.


Ich hoffe, meine Informationen helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung weiter.


Viele Grüße

Angie


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