häufig erreichen uns Fragen zur Kündigung von Rentenversicherungen.
Deshalb haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt.
Mit einer Rentenversicherung haben Sie sich für eine private Altersvorsorge entschieden, bei der Sie nicht nur Geld fürs Alter anlegen, sondern gegebenenfalls auch für den Fall Ihres Todes vorsorgen.
Eine Kündigung ist oft mit finanziellen Nachteilen verbunden. Wenn Sie Ihre Entscheidung beispielsweise aufgrund eines Geldbedarfs getroffen haben, muss eine Kündigung nicht zwingend notwendig sein.
Denn, durch eine Kündigung verlieren Sie nicht nur den Versicherungsschutz der nächsten Jahre für Ihren Vertrag, sondern auch die Konditionen, die seit Beginn Ihrer Versicherung bestehen. Auch eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen, wie eine Berufsunfähigkeitsvorsorge oder Pflegevorsorge sind von einer Kündigung mitbetroffen.
Die Auszahlung des Kapitals nach Ablauf Ihrer Rentenversicherung bzw. des Rückkaufswertes bei Kündigung ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
1. Bei der Auszahlung muss Ihr Vertrag bereits eine tatsächliche Laufzeit über mindestens 12 Jahre haben
2. Die Beiträge müssen mindestens für 5 Jahre gezahlt worden sein, bzw. muss bei Vertragsabschluss eine Zahlungsdauer der Beiträge über mindestens 5 Jahren vereinbart worden sein.
Wenn Ihre Rentenversicherung die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt die Besteuerung der Gewinne (rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen) wie folgt:
1. 25 % Abgeltungssteuer
2. 5,5 % Solidaritätszuschlag
3. ggf. Kirchensteuer
Bei der Rentenzahlung erfolgt eine gesonderte Besteuerung.
Bei einer lebenslangen Rentenzahlung, sind die erwirtschafteten Erträge, also die Gewinne über den Ertragsanteil zu versteuern.
Das bedeutet: Anhand Ihres Alters wird ein Prozentsatz zum Beginn der Rentenzahlung ermittelt. Die Rente muss mit dem ermittelten Prozentsatz als Einkünfte bei der Steuererklärung angegeben werden.
Zu vielen Rentenversicherungen bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit an, sich Geld innerhalb der Laufzeit aus dem Vertrag auszahlen zu lassen, die Beiträge der Versicherung zu reduzieren oder diese ganz beitragsfrei zu stellen. Hierbei kann der Versicherungsschutz weiterhin in vollem oder reduziertem Umfang geboten werden.
Meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice informieren Sie gerne über die Alternativen einer Kündigung. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 unter der Telefonnummer 08 00.4 100 104.
Wenn Sie Ihre Rentenversicherung kündigen möchten, brauchen wir folgende Informationen von Ihnen:
- einen schriftlich formulierten Wunsch nach Kündigung mit Angabe der Versicherungsnummer
- Ihre Bankverbindung für die Auszahlung vom Rückkaufswert
Ihre Kündigung können Sie uns per Post an die Adresse:
Allianz Lebensversicherungs-AG
10850 Berlin
oder per E-Mail an:
senden.
Nachdem uns Ihr unterschriebener Kündigungswunsch im Original oder per E-Mail vorliegt, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung von uns. Bitte beachten Sie: Eine Kündigung ist immer zum Termin der nächsten Beitragszahlung möglich.
Ich hoffe, meine Informationen helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung weiter.
Viele Grüße
Angie