Vorzeitiger Abrufs vs. Rückkaufswert
Hallo,
ich habe eine Allianz Rentenversicherung mit Laufzeit 20 Jahren (Beginn war 2004). Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Option des vorzeitigen Abrufs habe.
Den Rückkaufswert zum 01. Januar 2021 kenne ich, jenem zum vorzeitigen Abruf (des Einmalkapitals) jedoch nicht.
Gibt es Erfahrungswerte inwieweit sich die beiden Werte unterscheiden? Also ist die Kapitalsumme beim vorzeitigen Abruf i.d.R. deutlich höher als der Rückkaufswert zum selben Stichtag?
Danke und viele Grüße