Guten Tag Ise,
Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland Tradition.
Neben Direktversicherungen existieren noch vier weitere Durchführungswege. Einer davon ist die Pensionskasse. Das Prinzip ist ähnlich wie bei allen anderen. Sie zahlen während Ihres Arbeitslebens kontinuierlich ein und bekommen später einmal eine Betriebsrente. Und zwar monatlich bis ans Lebensende, zusätzlich zur normalen Rente.
Generell ist die Betriebsrente mit einer Pensionskasse erst mit dem Laufzeitende bzw. Ihrem Renteneintritt auszahlbar.
Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unterliegen derartige Versicherungen dann einer gesetzlichen Verfügungsbeschränkung, wenn der versicherte Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorgungsansprüchen ausscheidet. Das gilt auch dann, wenn dem Arbeitnehmer die Versicherung zur privaten Weiterführung übertragen wird.
Mit der Verfügungsbeschränkung will der Gesetzgeber verhindern, dass die der Altersversorgung dienende Maßnahme des Arbeitgebers durch vorzeitige Inanspruchnahme ausgehöhlt wird. Zudem wurde diese Versicherung vom Gesetzgeber mit einem Steuervorteil gefördert. Als Bedingung für diesen Steuervorteil verlangt der Gesetzgeber, dass diese Versicherung für die Altersversorgung verwendet werden muss. Sie können sich aus diesem Grund die Versicherungsleistung in der Regel nicht auszahlen lassen.
Ob in Ihrem Fall eine vorzeitige Kündigung möglich ist, lässt sich ohne einen Blick in den Vertrag nicht beurteilen. Senden Sie für eine Prüfung gern:
- Ihre Vertragsnummer
- unter Angabe Ihres Usernamen hier aus dem Forum
- sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten an allianzhilft.dialog@allianz.de und ich kümmere mich um die weitere Klärung.
Alternativ kontaktieren Sie die zuständigen Kolleg:innen gerne telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 41 00 104 (Montag-Freitag 8-20 Uhr).
Beste Grüße
Ines