es freut mich zu lesen, dass Sie sich für eine Zuzahlung zu Ihrem Schatzbrief Perspektive interessieren.
Denn, mit einer Zuzahlung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge inklusive der Hinterbliebenenvorsorge zu erhöhen. Sie können pro Versicherungsjahr bis zu 30.000 Euro zuzahlen. Das Versicherungsjahr ist dabei vom Vertragsbeginn abhängig und kann vom jeweiligen Kalenderjahr abweichen.
Das Versicherungsjahr beginnt immer zum 01. des Monates, in dem Ihr Vertrag begonnen hat und läuft automatisch ein Jahr.
Durch eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung zum frühestens 62. Lebensjahr, sind die Erträge einer Kapitalzahlung im Erlebensfall nur zur Hälfte nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern.
Sind die Voraussetzungen aufgrund der Vertragslaufzeit bzw. einer Auszahlung vor dem 62. Lebensjahres nicht erfüllt, oder übersteigt die Summe Ihrer Zuzahlungen den ursprünglich geleisteten Einmalbeitrag, so werden auf den übersteigenden Teil mit 25% Abgeltungssteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.
Eine Aufstellung zu den anfallenden Kosten bei Vertragsabschluss sowie für Zuzahlungen erhalten Sie immer individuell zu Ihrem Vertrag mit Antragstellung bzw. Vertragsabschluss.
Diese werden detailliert in den Versicherungsinformationen aufgeführt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00 4 100 104.
Viele Grüße
Angie
an allianzhilft.dialog@allianz.de
Alternativ stehen Ihnen meine Kolleg:innen der Vertragsabteilung unter der kostenfreien Rufnummer
0800 4100 104 von Mo - Fr zwischen 8 und 20 Uhr zur Verfügung.
Beste Grüße
Antje
es freut mich zu lesen, dass Sie sich für eine Zuzahlung zu Ihrem Schatzbrief Perspektive interessieren.
Denn, mit einer Zuzahlung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge inklusive der Hinterbliebenenvorsorge zu erhöhen. Sie können pro Versicherungsjahr bis zu 30.000 Euro zuzahlen. Das Versicherungsjahr ist dabei vom Vertragsbeginn abhängig und kann vom jeweiligen Kalenderjahr abweichen.
Das Versicherungsjahr beginnt immer zum 01. des Monates, in dem Ihr Vertrag begonnen hat und läuft automatisch ein Jahr.
Durch eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung zum frühestens 62. Lebensjahr, sind die Erträge einer Kapitalzahlung im Erlebensfall nur zur Hälfte nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern.
Sind die Voraussetzungen aufgrund der Vertragslaufzeit bzw. einer Auszahlung vor dem 62. Lebensjahres nicht erfüllt, oder übersteigt die Summe Ihrer Zuzahlungen den ursprünglich geleisteten Einmalbeitrag, so werden auf den übersteigenden Teil mit 25% Abgeltungssteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.
Eine Aufstellung zu den anfallenden Kosten bei Vertragsabschluss sowie für Zuzahlungen erhalten Sie immer individuell zu Ihrem Vertrag mit Antragstellung bzw. Vertragsabschluss.
Diese werden detailliert in den Versicherungsinformationen aufgeführt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00 4 100 104.
Viele Grüße
Angie