Guten Tag liebe/r Nutzer/in,
herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes.
Bei Ihrer Frage kann ich Ihnen helfen.
Anspruch auf die vollen staatlichen Zulagen in der Riester-Rente hat jede Person, die in der deutschen Rentenversicherung bzw. in einer der Rentenversicherung gleichgestellten Alterskasse pflichtversichert ist und 4,0 Prozent des Vorjahrseinkommens in die Riester-Rente einzahlt.
Das Elterngeld wird bei der Berechnung der Beiträge zum Erhalt der vollen Zulagen für Ihre Riester-Rente nicht zu Grunde gelegt. Wenn Sie im Jahr 2016 keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezogen haben, reicht der Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro im Jahr 2016 aus, damit Sie für sich und Ihr Kind die vollen Zulage durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erhalten.
Haben Sie in 2016 eine Arbeit aus nichtselbständiger Tätigkeit (z.B. Angestelltenverhältnis) ausgeübt, wird die Höhe des Beitrages für das Jahr 2017 dann anhand Ihres rentenversicherungspflichten Einkommens aus dem Vorjahr (also aus 2016) berechnet. Dabei können Sie die Förderung für Ihre Riester-Versicherung, bestehend aus Ihrer Grundzulage in Höhe von 154 Euro, der Kinderzulage in Höhe von 185 Euro (bei Kindern die ab 2008 geboren wurden: 300 Euro) und ggf. die Grundzulage für einen mittelbaren Ehegatten in Höhe von 154 Euro von Ihrem zu zahlenden Beitrag abziehen. Der maximal mögliche Einzahlungsbetrag inklusive aller Zulagen beträgt jährlich 2.100 Euro.
Da wir Ihr Einkommen nicht kennen, ist eine automatische Änderung Ihres Beitrages ab dem 01.01.2017 durch uns nicht möglich. Gerne können Sie sich für das Berechnen Ihres Beitrages an meine Kolleginnen und Kollegen der Kundenbetreuung unter der Telefonnummer 0800 4 100 104 oder an Ihren Allianz Fachmann vor Ort wenden.
Zusätzlich zu der Zulage für Ihre Riester Rente haben Sie die Möglichkeit, den sogenannten Sonderausgabenabzug über die Einkommensteuererklärung zu beantragen. Dabei werden vom Finanzamt bis zu 2.100 Euro jährlich für die Berechnung der Steuervorteile berücksichtigt.
Ich habe in der Vergangenheit bereits eine Frage zum Steuervorteil bei der Riester-Rente beantwortet. Darunter finden Sie viele hilfreiche Informationen darüber, ob eine Beitragszahlung über die jährliche Mindestsumme von 4,0 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens hinaus von Vorteil für Sie ist. https://forum.allianz.de/questions/welchen-steuervorteil-habe-ich-bei-der-riester-rente?page=1#anchor_answer_13898
Ich hoffe, ich konnte alle Ihre Fragen beantworten. Sollten Sie noch weitere Fragen zur Riester-Rente haben oder sich über weitere Vorteile der privaten Altersvorsorge informieren wollen, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kolleg:innen unter der kostenfreien Rufnummer
0800 4100 104 sowie in unserem Livechat, Mo - Fr 8 - 20 Uhr, gerne zur Verfügung.
Für unsere Mitleser:innen:
Mit dem Abschluss einer Riester-Rente können Sie seit 2018 jährlich 175 EUR an Zulagen erhalten. Voraussetzung dafür ist das Einzahlen eines Mindesteigenbeitrags auf Ihr Riester-Konto. Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.
Mit "Meine Allianz" haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Zulagedaten zu aktualisieren. Wie das genau funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Sie nutzen kein "Meine Allianz"?
Gerne können Sie die Änderung Ihrer Zulagedaten auch über unser Kontaktformular in Auftrag geben.
Viele Grüße
Ihr Allianz hilft-Team