Riester-Rente Auszahlung?
Hallo, ich habe meine Riester-Rente gekündigt wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Hallo, ich habe meine Riester-Rente gekündigt wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da ich Ihren Vertrag bzw. den aktuellen Stand nicht kenne, ist es schwer, eine Auskunft zu treffen.
Gerne möchte ich Ihnen 2 Alternativen mitgeben.
Sollten Sie eine schnelle Antwort benötigen, können Sie direkt bei den Kolleg:innen der Abteilung für Leben/Rentenversicherung anrufen. Diese erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4100 104 (Montag-Freitag 8-20 Uhr) bzw. in unserem LiveChat.
Gerne können Sie mir auch
Ich werde die Kolleg:innen bitten, Ihnen eine Information zum aktuellen Stand mitzuteilen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Falls nicht, kommen Sie gerne auf uns zu.
Für unsere Mitleser:innen:
Mit dem Abschluss einer Riester-Rente können Sie seit 2018 jährlich 175 EUR an Zulagen erhalten. Voraussetzung dafür ist das Einzahlen eines Mindesteigenbeitrags auf Ihr Riester-Konto. Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.
Mit "Meine Allianz" haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Zulagedaten zu aktualisieren. Wie das genau funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Sie nutzen kein "Meine Allianz"?
Gerne können Sie die Änderung Ihrer Zulagedaten auch über unser Kontaktformular in Auftrag geben.
Beste Grüße
Sebastian
Hallo Frau Guergens,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der Kündigung einer Riester-Rente ist einiges zu beachten.
Mit einer Riester-Rente haben Sie sich für eine Versicherung nach dem Altersvermögensgesetz mit staatlicher Förderung entschieden. In diesen Vertrag fließen neben den eigenen Beiträgen staatliche Zulagen. Möglicherweise sind noch zusätzliche Steuerermäßigungen gezahlt worden.
Da die Riester-Rente bei einer Kündigung nicht mehr für Ihre Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich hierbei um eine schädliche Verwendung. Deshalb müssen wir die Kündigung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden, da die in dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen und die eventuell gewährten Steuervorteile von der Kündigungsleistung einbehalten und an die ZfA zurück zu zahlen sind.
Der Wunsch nach Kündigung kann erst zeitnah vor dem Kündigungstermin an die Zfa übermittelt werden. Sobald die Mitteilung über die zurück zuzahlenden Zulagen und Steuervorteile vorliegt, ist dann eine Auszahlung des Rückkaufswertes möglich.
Gerne beraten wir Sie über die Alternativen zur Kündigung Ihres Vertrages. Hierfür können Sie sich an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 4 100 104.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Angie