Pensionskasse. Auszahlung vor gesetzlichem Renteneintritt möglich
Ist es möglich, eine Pensionskasse unabhängig vom gesetzlichen Renteneintritt z.B. ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr auszahlen zu lassen.
Eventuell weiter mit Teilzeitregelung/Halbtags arbeiten und die Lücke mit der Pensionskasse oder einer Direktversicherung auffangen.