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mcdfranky

Riesterrente,

Warum zahle ich nach 12 Jahren immer noch Abschluss- und Vertriebskosten, ich denke nach 10 Jahren ist Schluss?


Warum sind die Verwaltungskosten nach 12 Jahren noch immer über 100€? 


mein Vertrag läuft seit 2010  , ich bekomme eine staatl. Zulage von 175€ die wird von den Kosten voll aufgefressen  

Richtige Antwort
2023-01-17T12:00:19Z
  • Dienstag, 17.01.2023 um 13:00 Uhr
Hallo Mcdfranky,


Vielen Dank für Ihre Nachricht.


Vom Gesetzgeber aus sind alle Versicherungen dazu verpflichtet, Ihnen für zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie der Riester-Rente einen detaillierten Kostenausweis in der Bescheinigung § 92 EstG zur Verfügung zu stellen. Dieser Kostenausweis wird normalerweise zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr mit Ihren Riester-Zulageninformationen versendet.


Die Abschluss- und Vertriebskosten dürfen seit 2005 aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, vorausgesetzt, dass sich Ihr Beitrag nicht erhöht. Deshalb steigt in den ersten Jahren das gebildete Kapital nicht so stark; 

Je länger Ihr Vertrag läuft, umso stärker macht sich die Zinsentwicklung bemerkbar.


Für eingehende Zulagen und Beitragserhöhungen werden die Kosten wieder für 5 Jahre fällig. Deshalb sind die Abschluss- und Vertriebskosten auch weiterhin in Ihrer Bescheinigung § 92 EstG ersichtlich.


Vor Vertragsabschluss haben wir Ihnen die Zusicherung gegeben, dass zum Beginn Ihrer Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive aller Zulagen zur Verfügung stehen. Deshalb kann es Ihnen nicht passieren, dass die Kosten Ihre eingezahlten Beiträge bis zum Beginn der Rentenzahlung auffressen. 


Gerne können Sie sich bei Fragen auch an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00. 4 100 104.


Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.


Viele Grüße

Angie

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9 Kommentare
2023-01-16T19:03:15Z
  • Montag, 16.01.2023 um 20:03 Uhr
  • zuletzt editiert von Antje.
Hallo mcdfranky,

die Allianz RiesterRente ist ein wichtiger Bau­stein für Ihre finanzielle Sicher­heit und Unab­hängigkeit im Alter – durch eine lebens­lang garantierte Rente.

Leider habe ich nicht sofort Antworten auf Ihre Fragen parat. Ich frage deshalb bei den zuständigen Kolleginnen und Kollegen nach. Bitte haben Sie bis dahin etwas Geduld.

Schöne Grüße
Corny
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Richtige Antwort
2023-01-17T12:00:19Z
  • Dienstag, 17.01.2023 um 13:00 Uhr
Hallo Mcdfranky,


Vielen Dank für Ihre Nachricht.


Vom Gesetzgeber aus sind alle Versicherungen dazu verpflichtet, Ihnen für zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie der Riester-Rente einen detaillierten Kostenausweis in der Bescheinigung § 92 EstG zur Verfügung zu stellen. Dieser Kostenausweis wird normalerweise zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr mit Ihren Riester-Zulageninformationen versendet.


Die Abschluss- und Vertriebskosten dürfen seit 2005 aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, vorausgesetzt, dass sich Ihr Beitrag nicht erhöht. Deshalb steigt in den ersten Jahren das gebildete Kapital nicht so stark; 

Je länger Ihr Vertrag läuft, umso stärker macht sich die Zinsentwicklung bemerkbar.


Für eingehende Zulagen und Beitragserhöhungen werden die Kosten wieder für 5 Jahre fällig. Deshalb sind die Abschluss- und Vertriebskosten auch weiterhin in Ihrer Bescheinigung § 92 EstG ersichtlich.


Vor Vertragsabschluss haben wir Ihnen die Zusicherung gegeben, dass zum Beginn Ihrer Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive aller Zulagen zur Verfügung stehen. Deshalb kann es Ihnen nicht passieren, dass die Kosten Ihre eingezahlten Beiträge bis zum Beginn der Rentenzahlung auffressen. 


Gerne können Sie sich bei Fragen auch an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00. 4 100 104.


Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.


Viele Grüße

Angie

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2023-01-17T12:20:39Z
  • Dienstag, 17.01.2023 um 13:20 Uhr
Hallo Angie,
hierzu habe ich auch noch eine Frage.:

Wie sieht es bei einer Riester Rente  (Klassik) aus, welche beitragsfrei gestellt ist?

Es werden also weder Beiträge gezahlt, noch fliessen Zulagen.  Fallen hier trotzdem noch Kosten an,
und falls ja, wie hoch sind diese?

LG
Ute
2023-01-18T08:14:49Z
  • Mittwoch, 18.01.2023 um 09:14 Uhr
Hallo Ute,


das ist eine interessante Frage auf die ich gerne noch eingehen möchte.


Grundsätzlich gilt: Die Abschluss- und Vertriebskosten dürfen seit 2005 aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, vorausgesetzt, dass sich Ihr Beitrag nicht erhöht. Für Beitragserhöhungen und eingehende Zulagen werden die Kosten wieder für 5 Jahre fällig. 


Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten werden anhand Ihrer Beiträge und auch Ihres bereits gebildeten Kapitals errechnet. Daher kann es sein, dass ein Teil der Kosten auch nach einer Beitragsfreistellung noch fällig werden kann. Die Zusicherung, dass zum Beginn Ihrer Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive aller Zulagen zur Verfügung stehen gilt unabhängig davon, ob Beiträge zur Ihrer Riester-Rente gezahlt werden.


In Ihrem Antrag, welchen Sie zu Versicherungsbeginn von uns erhalten haben, sind die Kosten Ihrer Riester-Rente aufgeführt. Durch die Bescheinigung § 92 EstG, welche wir immer zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr versenden, ist für Sie ersichtlich, in welcher Höhe Kosten für das vorherige Jahr fällig wurden. Die Höhe der Kosten sind unter anderem vom Versicherungstarif, dem bereits gebildeten Kapital und vom Vertragsbeginn abhängig. Daher ist es leider nicht möglich, pauschal eine Aussage zu treffen. 


Gerne können Sie sich für eine detaillierte Vertragsauskunft an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00. 4 100 104.


Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.


Viele Grüße

Angie

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2023-01-18T10:33:53Z
  • Mittwoch, 18.01.2023 um 11:33 Uhr
Hallo Angie,
danke für die Auskunft.
Habe mir soeben einmal meinen Vertrag angesehen, Beginn 01.01.2008, beitragsfrei seit 01.01.2022, gebildetes Kapital gleich 34.000 Euro.
Laut damaligen Angebot betragen die Kosten für die Verwaltung des Vertrages in der Aufschubdauer pro Jahr
-7,5 % des jährlichen Beitrages einschließlich Zulage, zuzüglich
-0,3 % des gebildeten Kapitales
ab Rentenbeginn
1,75 % des Jahresbetrages der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit

So wie ich das also verstehe, zahle ich jetzt jedes Jahr von dem gebildeten Kapital (34.000) 0,3 %, also ca. 100,- monatlich? Da der Vertrag noch 10 Jahre ruht, sind dies also 1.200, - , welche für mich verloren sind.

Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten zu minimieren?
Was wird  denn jetzt konkret an einem Beitragsfreien Vertrag " verwaltet"?

LG
Ute
2023-01-18T11:00:26Z
  • Mittwoch, 18.01.2023 um 12:00 Uhr
Hallo Ute,


ich kann Ihre Fragen gut verstehen.


Die anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten sind Bestandteil jedes Vertrages und können sich wie oben beschrieben von einander unterscheiden. 


Ohne Vorlage Ihrer persönlichen Vertragsunterlagen ist es daher nicht möglich eine genaue Auskunft zu erteilen.


Gerne können Sie sich aber an unseren Kundenservice wenden. So können die Kolleginnen und Kollegen die Werte Ihres Vertrages einsehen und dazu eine detaillierte Aussage treffen.  Auch unsere Allianz Agenturen bei Ihnen vor Ort beraten Sie gerne.


Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum gerne die allgemeinen Grundlagen erläutern. Bei einer Riester-Rente handelt es sich um ein langjähriges Versicherungsprodukt, welches Sie begleitet und sich Ihren persönlichen Lebensumständen und Wünschen anpassen lässt. Die hohe Komplexität, die sich daraus ergeben kann, machen einen persönlichen Kontakt manchmal notwendig.


Viele Grüße

Angie

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2023-01-18T11:21:37Z
  • Mittwoch, 18.01.2023 um 12:21 Uhr

Hallo Angie,

also im Nachhinein muss ich feststellen, dass der Abschluss der Riesterrente eine sehr schlechte Entscheidung war. Zusätzlich zu den hohen Verwaltungskosten kamen bei mir noch die Abschluss und Vertriebskosten (laut Angebot 4 % der Altersvorsorgebeiträge) und Kosten für die Erhaltung  der

Zulagen (4%) hinzu.

Desweiteren kam noch ein Unterjährigkeitszuschlag in Höhe von 3 % hinzu.


Alles im allen also Kosten von mehreren Tausend Euro .


Im Alter darf ich dann die Riesterrente dann  auch noch versteuern.


Ein normaler Sparvertrag wäre eine wesentlich bessere ALternative gewesen.


LG

Ute

2023-01-18T12:14:20Z
  • Mittwoch, 18.01.2023 um 13:14 Uhr

Hallo Ute, 


vielen Dank für Ihr Feedback. 

Wie meine Kollegin Angie bereits mitteilte, bedarf es hier einen Blick in Ihren Vertrag, um Ihnen eine ausführliche Antwort geben zu können.



Sofern eine Klärung in Ihrem Interesse ist, senden Sie bitte folgende persönliche Daten an allianzhilft.dialog@allianz.de zu.


  • Ihren vollständigen Namen und Usernamen aus dem Forum
  • Ihre Vertragsnummer
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre vollständige Adresse 


Sobald uns Ihre Daten vorliegen, können wir Ihre Anfrage vollumfänglich bearbeiten. 


Beste Grüße 

Loreen

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2023-01-24T13:22:45Z
  • Dienstag, 24.01.2023 um 14:22 Uhr
Hallo Ute,

konnten Sie Ihr Anliegen bereits klären? Warum frage ich? Einen E-Maileingang mit Ihrem Usernamen kann ich leider nicht feststellen.

Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Nancy
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