Riesterrente,
Warum sind die Verwaltungskosten nach 12 Jahren noch immer über 100€?
mein Vertrag läuft seit 2010 , ich bekomme eine staatl. Zulage von 175€ die wird von den Kosten voll aufgefressen
Warum sind die Verwaltungskosten nach 12 Jahren noch immer über 100€?
mein Vertrag läuft seit 2010 , ich bekomme eine staatl. Zulage von 175€ die wird von den Kosten voll aufgefressen
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Vom Gesetzgeber aus sind alle Versicherungen dazu verpflichtet, Ihnen für zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie der Riester-Rente einen detaillierten Kostenausweis in der Bescheinigung § 92 EstG zur Verfügung zu stellen. Dieser Kostenausweis wird normalerweise zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr mit Ihren Riester-Zulageninformationen versendet.
Die Abschluss- und Vertriebskosten dürfen seit 2005 aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, vorausgesetzt, dass sich Ihr Beitrag nicht erhöht. Deshalb steigt in den ersten Jahren das gebildete Kapital nicht so stark;
Je länger Ihr Vertrag läuft, umso stärker macht sich die Zinsentwicklung bemerkbar.
Für eingehende Zulagen und Beitragserhöhungen werden die Kosten wieder für 5 Jahre fällig. Deshalb sind die Abschluss- und Vertriebskosten auch weiterhin in Ihrer Bescheinigung § 92 EstG ersichtlich.
Vor Vertragsabschluss haben wir Ihnen die Zusicherung gegeben, dass zum Beginn Ihrer Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive aller Zulagen zur Verfügung stehen. Deshalb kann es Ihnen nicht passieren, dass die Kosten Ihre eingezahlten Beiträge bis zum Beginn der Rentenzahlung auffressen.
Gerne können Sie sich bei Fragen auch an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00. 4 100 104.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Angie
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Vom Gesetzgeber aus sind alle Versicherungen dazu verpflichtet, Ihnen für zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie der Riester-Rente einen detaillierten Kostenausweis in der Bescheinigung § 92 EstG zur Verfügung zu stellen. Dieser Kostenausweis wird normalerweise zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr mit Ihren Riester-Zulageninformationen versendet.
Die Abschluss- und Vertriebskosten dürfen seit 2005 aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, vorausgesetzt, dass sich Ihr Beitrag nicht erhöht. Deshalb steigt in den ersten Jahren das gebildete Kapital nicht so stark;
Je länger Ihr Vertrag läuft, umso stärker macht sich die Zinsentwicklung bemerkbar.
Für eingehende Zulagen und Beitragserhöhungen werden die Kosten wieder für 5 Jahre fällig. Deshalb sind die Abschluss- und Vertriebskosten auch weiterhin in Ihrer Bescheinigung § 92 EstG ersichtlich.
Vor Vertragsabschluss haben wir Ihnen die Zusicherung gegeben, dass zum Beginn Ihrer Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive aller Zulagen zur Verfügung stehen. Deshalb kann es Ihnen nicht passieren, dass die Kosten Ihre eingezahlten Beiträge bis zum Beginn der Rentenzahlung auffressen.
Gerne können Sie sich bei Fragen auch an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00. 4 100 104.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Angie
das ist eine interessante Frage auf die ich gerne noch eingehen möchte.
Grundsätzlich gilt: Die Abschluss- und Vertriebskosten dürfen seit 2005 aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, vorausgesetzt, dass sich Ihr Beitrag nicht erhöht. Für Beitragserhöhungen und eingehende Zulagen werden die Kosten wieder für 5 Jahre fällig.
Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten werden anhand Ihrer Beiträge und auch Ihres bereits gebildeten Kapitals errechnet. Daher kann es sein, dass ein Teil der Kosten auch nach einer Beitragsfreistellung noch fällig werden kann. Die Zusicherung, dass zum Beginn Ihrer Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive aller Zulagen zur Verfügung stehen gilt unabhängig davon, ob Beiträge zur Ihrer Riester-Rente gezahlt werden.
In Ihrem Antrag, welchen Sie zu Versicherungsbeginn von uns erhalten haben, sind die Kosten Ihrer Riester-Rente aufgeführt. Durch die Bescheinigung § 92 EstG, welche wir immer zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr versenden, ist für Sie ersichtlich, in welcher Höhe Kosten für das vorherige Jahr fällig wurden. Die Höhe der Kosten sind unter anderem vom Versicherungstarif, dem bereits gebildeten Kapital und vom Vertragsbeginn abhängig. Daher ist es leider nicht möglich, pauschal eine Aussage zu treffen.
Gerne können Sie sich für eine detaillierte Vertragsauskunft an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kundenservice wenden. Diese erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 08 00. 4 100 104.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Angie
ich kann Ihre Fragen gut verstehen.
Die anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten sind Bestandteil jedes Vertrages und können sich wie oben beschrieben von einander unterscheiden.
Ohne Vorlage Ihrer persönlichen Vertragsunterlagen ist es daher nicht möglich eine genaue Auskunft zu erteilen.
Gerne können Sie sich aber an unseren Kundenservice wenden. So können die Kolleginnen und Kollegen die Werte Ihres Vertrages einsehen und dazu eine detaillierte Aussage treffen. Auch unsere Allianz Agenturen bei Ihnen vor Ort beraten Sie gerne.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum gerne die allgemeinen Grundlagen erläutern. Bei einer Riester-Rente handelt es sich um ein langjähriges Versicherungsprodukt, welches Sie begleitet und sich Ihren persönlichen Lebensumständen und Wünschen anpassen lässt. Die hohe Komplexität, die sich daraus ergeben kann, machen einen persönlichen Kontakt manchmal notwendig.
Viele Grüße
Angie
Hallo Angie,
also im Nachhinein muss ich feststellen, dass der Abschluss der Riesterrente eine sehr schlechte Entscheidung war. Zusätzlich zu den hohen Verwaltungskosten kamen bei mir noch die Abschluss und Vertriebskosten (laut Angebot 4 % der Altersvorsorgebeiträge) und Kosten für die Erhaltung der
Zulagen (4%) hinzu.
Desweiteren kam noch ein Unterjährigkeitszuschlag in Höhe von 3 % hinzu.
Alles im allen also Kosten von mehreren Tausend Euro .
Im Alter darf ich dann die Riesterrente dann auch noch versteuern.
Ein normaler Sparvertrag wäre eine wesentlich bessere ALternative gewesen.
LG
Ute
Hallo Ute,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Wie meine Kollegin Angie bereits mitteilte, bedarf es hier einen Blick in Ihren Vertrag, um Ihnen eine ausführliche Antwort geben zu können.
Sofern eine Klärung in Ihrem Interesse ist, senden Sie bitte folgende persönliche Daten an allianzhilft.dialog@allianz.de zu.
Beste Grüße
Loreen