Beitragsentlastung KV im Alter durch Einmalzahlung (Vorsorgekomponente V)
mit Schreiben vom 08.10.2018 hat mich
ein Angebot zur Beitragsentlastung erreicht, das mich, bis zum
genannten Höchstbetrag 20.000 € hin, sehr interessiert.
Allerdings kann mein Steuerberater nicht nachvollziehen,
unter welche steuerlichen Regelungen diese doch sehr hohen steuerlich
relevanten Beträge fallen sollen.
Auf 3-malige Nachfrage bei ihm und nach
tel. Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt bekomme ich erneut
die Auskunft, dass nur die KV-Beiträge, die auf die Basisabsicherung
entfallen, unbegrenzt steuerlich abziehbar sind und dass sich
KV-Beiträge, die über die Basisabsicherung hinausgehen, sich
steuerlich nur auswirken, wenn der Betrag für die Höchstausgaben
für die Sonderausgaben noch nicht erreicht sind. Es sind damit nur
KV-Beiträge für 2 Jahre im Voraus möglich, max. das 2,5fache für
Beiträge für Zukunftsjahre.
Meine Beiträge vorausgesetzt,
wären das nach unserer Rechnung nur ca. 10.000 €.
Es handelt sich dabei aber um meinem
Verständnis um Vorauszahlungen, eine Regelung zu zusätzlichen
Beitragsentlastungen im Alter ist das nicht.
Ich benötige
nunmehr dringend eine schriftliche Bestätigung der Allianz,
dass sich in meinem Fall 16.520 € zusätzlich zu den regulären
Beiträgen, die im Kalenderjahr 2018 geleistet wurden, im
Jahresausgleich 2018 als Sonderausgaben steuerlich auswirken werden,
wenn ich bis 30.11. eine Beitragsentlastung von 20.000 € beantrage
und diese bis 15.12.2018 (so die tel. Auskunft der Holine gestern)
einzahle.
Ich benötige auch eine rechtssichere
Auskunft, welche fundierte steuerliche Fundstellen die Allianz hat,
die dann auch dem Finanzamt im Jahresausgleich 2018 genügen.
Weil
das Angebot zum 30.11.2018 begrenzt ist, ist die Sache nunmehr
wirklich dringend.
Ich habe in dieser Angelegenheit
mehrfach mit der Hotline gesprochen, gestern wurde mir zugesagt, dass
eine Notiz dazu hinterlegt wurde. Telefonisch wurde mir das Angebot
bestätigt (16520 € zusätzlich steuerlich wirksam, wenn bis
15.12.2018 eingezahlt).
Ich hatte um schriftliche Bestätigung
gebeten, das scheint allerdings nicht vorgesehen zu sein.