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Gelöschter Nutzer

PKV Jahresentgeltgrenze

Ich möchte als Angestellter von der GKV in eine PKV wechseln. Seit Juni 2013 liege ich auf Monatsbasis über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Laut Gesetz (§6 (4) SGB V) könnte ich erst zum 01.01.2015 wechseln, da ich 2013 insgesamt betrachtet nicht über der JAEG lag. Den Gesetzestext interpretiere ich so, dass man ein komplettes Kalenderjahr über dieser Grenze gelegen haben muss, um als Angestellter in die PKV wechseln zu dürfen.
Bei meiner Internetrecherche stoße ich allerdings häufig auf eine 12-Monatsfrist. Demnach muss man mindestens die letzten 12 Monate über der JAEG liegen und kann dann mit einer 2-monatigen Kündigungsfrist die GKV kündigen und sich einer PKV anschließen. In diesem Fall könnte ich bereits zum 01.08.2014 in die PKV wechseln.
Welche Version ist nun die richtige?

Richtige Antwort
2014-05-26T12:29:45Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 26.05.2014 um 14:29 Uhr
Hallo sonnig,

vielen Dank für Ihre interessante Frage.

Es ist tatsächlich so, wie in Ihrer ersten Version. Die JAEG wir anhand eines Kalenderjahres berechnet und nicht anhand der letzten 12 Monate. Also können Sie erst zum 01.01.2015 in die private Krankenversicherung wechseln.

Bei einem Wechsel von der GKV in die PKV gehen Sie einfach auf Ihre Krankenkasse zu. Die prüft dann mit Ihrem Arbeitgeber, ob der Wechsel in die PKV möglich ist.

Haben Sie sich bereits für ein Produkt der Allianz entschieden? Wenn nicht, habe ich hier den passenden Link für Sie. Damit können Sie sich schon einen kleinen Überblick über unsere Produkte machen.
https://www.allianz.de/produkte/krankenversicherung/kranken_vollversicherung/index.html

Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiter helfen konnte. Bei weiteren Fragen, bin ich gern wieder für Sie da.

Liebe Grüße
Carolin
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