freiwillig oder pflichtig in der KVdR versichert?
Frage: Gehalt während der zweiten Hälfte des Arbeitslebens durchgängig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und in der GKV versichert, demnach freiwillig. Im Rentenalter liegen die beitragsrelevanten Einkünfte unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wird das Versicherungsverhältnis dann im Rentenalter zu einem pflichtigen oder bleibt es bei einer freiwilligen Mitgliedschaft?