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Gelöschter Nutzer

KV-Tarifwechsel AMP-90 zu AM-BS

- ist bei KV-Tarifwechsel AMP-90 zu AM-BS eine Gesundheitsprüfung vorgeschrieben?
- bleibt die Selbstbeteiligung von 3.000 € konstant analog den 500 € im AMP-90?
- bleibt bei späterem Tarifwechsel aus AM-BS in einen anderen Tarif die Selbstbeteiligung von 3.000 € bestehen?
- wird ein Risikozuschlag aus einem bestehenden Tarif bei Wechsel zum AM-BS zusätzlich in den Tarif mit eingebaut?
Richtige Antwort
2018-01-26T09:59:32Z
  • Allianz hilft
  • Freitag, 26.01.2018 um 10:59 Uhr
Guten Morgen Dr. Norbert Schwetje,

wie Conny bereits mitgeteilt hatte, melden wir uns zurück, sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben. Diese möchten wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten. Wir haben Ihnen noch einmal ihre Fragen aufgeführt und die entsprechende Antwort befindet sich darunter.

- Ist bei KV-Tarifwechsel AMP-90 zu AM-BS eine Gesundheitsprüfung vorgeschrieben?

Eine Gesundheitsprüfung ist zwingend erforderlich, sobald der künftige Tarif mindestens eine Leistung höher versichert hat als der derzeitige. Bei diesem Beispiel hat der AM-BS z. B. das Einbett-Zimmer und der AM-P90 das Zweibett-Zimmer abgesichert. Auch die Erstattungssätze (GOÄ/GOZ) sind bei dem AM-BS höher.

- Bleibt die Selbstbeteiligung von 3.000 € konstant analog den 500 € im AMP-90?

Die Selbstbeteiligung (SB) bleibt konstant. Allerdings ist die SB beim AM-P90 eine prozentuale (10% von jeder Rechnung max. 500,- Euro pro Kalenderjahr). Beim AM-BS ist es eine absolute SB. D. h. erst nachdem 3.000,- Euro pro Kalenderjahr an Eigenleistung erbracht wurden, erstatten wir Rechnungen. Diese dann allerdings zu 100%.

- Bleibt bei späterem Tarifwechsel aus AM-BS in einen anderen Tarif die Selbstbeteiligung von 3.000 € bestehen?

Nein, die Selbstbeteiligung richtet sich immer nach dem gewählten Tarif. Allerdings bedingt eine Reduzierung der SB immer eine Gesundheitsprüfung, auch wenn alle anderen Leistungen gleich bleiben.

- Wird ein Risikozuschlag aus einem bestehenden Tarif bei Wechsel zum AM-BS zusätzlich in den Tarif mit eingebaut?

Ja, ein bereits bestehender Risikozuschlag wird in den neuen Tarif übernommen. Je nachdem wie die Gesundheitsprüfung ausfällt, kann ein weiterer Risikozuschlag erhoben werden. Auch Leistungsausschlüsse können hinzukommen. Die Höhe des jeweiligen Risikozuschlags richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.

Ich freue mich, wenn wir Ihnen helfen konnten. Sollten noch Fragen offen sein, können Sie sich gerne jederzeit wieder an uns wenden.

Beste Grüße und einen schönen Tag

Franziska
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2 Kommentare
2018-01-24T19:20:34Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 24.01.2018 um 20:20 Uhr
Guten Abend Dr.Norbert Schwetje,

ich muss sagen, das sind wirklich sehr interessante Fragen und für die Antworten wird sich bestimmt auch der eine oder andere Mitleser interessieren.

Nun ist die Private Krankenversicherung überhaupt nicht mein Spezialgebiet und daher werde ich hier einfach mal unsere Spezialisten der Privaten Krankenversicherung ins Boot holen. Sobald ich Antworten für Sie habe, melde ich mich hier im Forum. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.

Vielen Dank und einen schönen Abend
Conny
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Richtige Antwort
2018-01-26T09:59:32Z
  • Allianz hilft
  • Freitag, 26.01.2018 um 10:59 Uhr
Guten Morgen Dr. Norbert Schwetje,

wie Conny bereits mitgeteilt hatte, melden wir uns zurück, sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben. Diese möchten wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten. Wir haben Ihnen noch einmal ihre Fragen aufgeführt und die entsprechende Antwort befindet sich darunter.

- Ist bei KV-Tarifwechsel AMP-90 zu AM-BS eine Gesundheitsprüfung vorgeschrieben?

Eine Gesundheitsprüfung ist zwingend erforderlich, sobald der künftige Tarif mindestens eine Leistung höher versichert hat als der derzeitige. Bei diesem Beispiel hat der AM-BS z. B. das Einbett-Zimmer und der AM-P90 das Zweibett-Zimmer abgesichert. Auch die Erstattungssätze (GOÄ/GOZ) sind bei dem AM-BS höher.

- Bleibt die Selbstbeteiligung von 3.000 € konstant analog den 500 € im AMP-90?

Die Selbstbeteiligung (SB) bleibt konstant. Allerdings ist die SB beim AM-P90 eine prozentuale (10% von jeder Rechnung max. 500,- Euro pro Kalenderjahr). Beim AM-BS ist es eine absolute SB. D. h. erst nachdem 3.000,- Euro pro Kalenderjahr an Eigenleistung erbracht wurden, erstatten wir Rechnungen. Diese dann allerdings zu 100%.

- Bleibt bei späterem Tarifwechsel aus AM-BS in einen anderen Tarif die Selbstbeteiligung von 3.000 € bestehen?

Nein, die Selbstbeteiligung richtet sich immer nach dem gewählten Tarif. Allerdings bedingt eine Reduzierung der SB immer eine Gesundheitsprüfung, auch wenn alle anderen Leistungen gleich bleiben.

- Wird ein Risikozuschlag aus einem bestehenden Tarif bei Wechsel zum AM-BS zusätzlich in den Tarif mit eingebaut?

Ja, ein bereits bestehender Risikozuschlag wird in den neuen Tarif übernommen. Je nachdem wie die Gesundheitsprüfung ausfällt, kann ein weiterer Risikozuschlag erhoben werden. Auch Leistungsausschlüsse können hinzukommen. Die Höhe des jeweiligen Risikozuschlags richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.

Ich freue mich, wenn wir Ihnen helfen konnten. Sollten noch Fragen offen sein, können Sie sich gerne jederzeit wieder an uns wenden.

Beste Grüße und einen schönen Tag

Franziska
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