KV-Tarifwechsel AMP-90 zu AM-BS
- ist bei KV-Tarifwechsel AMP-90 zu AM-BS eine Gesundheitsprüfung vorgeschrieben?
- bleibt die Selbstbeteiligung von 3.000 € konstant analog den 500 € im AMP-90?
- bleibt bei späterem Tarifwechsel aus AM-BS in einen anderen Tarif die Selbstbeteiligung von 3.000 € bestehen?
- wird ein Risikozuschlag aus einem bestehenden Tarif bei Wechsel zum AM-BS zusätzlich in den Tarif mit eingebaut?
- bleibt die Selbstbeteiligung von 3.000 € konstant analog den 500 € im AMP-90?
- bleibt bei späterem Tarifwechsel aus AM-BS in einen anderen Tarif die Selbstbeteiligung von 3.000 € bestehen?
- wird ein Risikozuschlag aus einem bestehenden Tarif bei Wechsel zum AM-BS zusätzlich in den Tarif mit eingebaut?