Hallo Franziska,
vielen Dank für die Stellungnahme.
Fassen wir zusammen:
1) Manche Gerichte, wie z.B. das OLG Frankfurt, haben entschieden, dass die Erstattung nach ortsüblichen Preisen nicht rechtens ist und dass die Versicherung den in Rechnung gestellten Preis erstatten muss. Ich hoffe, dass die Allianz sich auch daran hält. Versicherte, die anderswo wohnen, bekommen aber immer noch maximal den sogenannten "ortsüblichen Preis" erstattet. Auf meine Kritik an diese diskriminierende Erstattungspraxis haben Sie leider nicht geantwortet. Was sagt dazu Ihre Rechtsabteilung und was wird die BaFin als Aufsichtsbehörde dazu sagen?
2) Was die Berechnung eines "ortsüblichen Preises" anbetrifft: Wir beide können hier noch so viel Argumente darüber austauschen, es sind die Gerichte, die endgültig entscheiden werden. Bis dahin wurden Entscheidungen von Ihrer Geschäftsleitung getroffen, verständlicherweise im Interesse der AG.
Aber Ihre Erläuterungen zur Berechnung der "ortsüblichen Preise" offenbart ihre sämtliche Schwächen:
a) Das unzugängliche Gutachten
b) eines nicht genannten Sachverständigen
c) aus dem Jahre 2010
d) nicht aus meinem Ort
e) über alle Therapiemethoden hinweg, ohne Differenzierung
f) ohne Berücksichtigung spezieller Qualifikationen des Leistungserbringers
g) und seit 8 Jahren (!) unter Berücksichtigung der Inflationsrate angepasst. Wiederspiegelt die Inflationsrate mit ihrem Warenkorb die Kostenentwicklung in der Praxis des Physiotherapeuten? Mit absoluter Sicherheit: Nein! §612 Abs. 2 BGB spricht von einer tatsächlichen "üblichen Vergütung" und nicht von einer seit 8 Jahren durch irgendwelche Methoden unter den unterschiedlichsten Annahmen hochgerechneten künstlichen Zahl.
Und was für ein Riesenzufall: die so ermittelten Erstattungsbeträge sind alle volle Eurobeträge!
Viele Grüße
Molar0