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Gelöschter Nutzer

Krankenversicherung Beamter im Ruhestand

Ändert sich bei meiner Krankenversicherung etwas, wenn ich als Beamter in den Ruhestand gehe ?

Richtige Antwort
2016-03-07T14:39:17Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 07.03.2016 um 15:39 Uhr
Hallo RolScha,

soeben haben wir eine Rückmeldung auf Ihre Frage erhalten. Natürlich möchte ich Ihnen diese nicht vorenthalten.

Im Normalfall ändert sich mit Eintritt in den Ruhestand auch Ihr Beihilfebemessungssatz auf 70 %. Somit wäre nur noch eine Restkostenabsicherung in Höhe von 30 % erforderlich. Hierfür ist eine Vertragsänderung notwendig.

Ich empfehle Ihnen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Beihilfestelle auf und informieren Sie sich über eine eventuelle Änderung des Beihilfeanspruchs. Um letztlich bei uns eine Vertragsänderung zu veranlassen, benötigen wir bitte von Ihnen eine unterschriebene schriftliche Willenserklärung.

Bitte legen Sie dieser Willenserklärung einen Nachweis, mit dem prozentualen Anspruch auf Beihilfe, ausgestellt von Ihrer Beihilfestelle, mit bei.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch telefonisch unter 0800 4100 109 an die Krankenversicherungsabteilung wenden.

Beste Grüße
Sebastian
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5 Kommentare
2016-03-07T10:46:22Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 07.03.2016 um 11:46 Uhr
Guten Tag RolScha,

vielen Dank für Ihre Anfrage und herzlich Willkommen im Forum.

Ad hoc, kann ich Ihnen hierauf keine Auskunft geben. Hier sind immer der Vertragsgrundlagen wichtig. Senden Sie mir dazu bitte Ihre vollständigen Kontaktdaten und Ihre Versicherungsnummer an

allianzhilft.dialog@allianz.de

Wir können dann von dort aus weiter machen und halten zugleich Ihre Daten geschützt.

Alternativ dazu, können Sie gern auf Ihren Vertreter vor Ort zugehen. Dieser hilft Ihnen auch gern weiter.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Wochenstart.

Viele Grüße

Franziska
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2016-03-07T11:25:02Z
  • Montag, 07.03.2016 um 12:25 Uhr
Hallo Franziska,

vielen Dank für die schnelle Reaktion.

Die Daten werde ich umgehend losschicken.

Viele Grüße
Roland Schäfer
2016-03-07T11:33:06Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 07.03.2016 um 12:33 Uhr
Hallo RolScha,

wir haben Ihre E-Mail erhalten. Vielen Dank.

Beste Grüße
Sebastian
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Richtige Antwort
2016-03-07T14:39:17Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 07.03.2016 um 15:39 Uhr
Hallo RolScha,

soeben haben wir eine Rückmeldung auf Ihre Frage erhalten. Natürlich möchte ich Ihnen diese nicht vorenthalten.

Im Normalfall ändert sich mit Eintritt in den Ruhestand auch Ihr Beihilfebemessungssatz auf 70 %. Somit wäre nur noch eine Restkostenabsicherung in Höhe von 30 % erforderlich. Hierfür ist eine Vertragsänderung notwendig.

Ich empfehle Ihnen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Beihilfestelle auf und informieren Sie sich über eine eventuelle Änderung des Beihilfeanspruchs. Um letztlich bei uns eine Vertragsänderung zu veranlassen, benötigen wir bitte von Ihnen eine unterschriebene schriftliche Willenserklärung.

Bitte legen Sie dieser Willenserklärung einen Nachweis, mit dem prozentualen Anspruch auf Beihilfe, ausgestellt von Ihrer Beihilfestelle, mit bei.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch telefonisch unter 0800 4100 109 an die Krankenversicherungsabteilung wenden.

Beste Grüße
Sebastian
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2016-03-07T14:54:24Z
  • Montag, 07.03.2016 um 15:54 Uhr
Hallo Sebastian,

herzlichen Dank für die schnelle Information, werd ich machen.

..übrigends ein absolut super Service, kann man nur weiter empfehlen.

Noch einen schönen Tag/Abend und schöne Grüße.
Roland Schäfer

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    😄