Wie mit der Altersrückstellung im Tarif "V" gegenüber der DRV umgehen?
Ich habe in der PKV der Allianz seit den 90er Jahren eine
Altersrückstellung angespart. Am 1.1.20 trete ich mit 65 Jahren u. 8
Monaten in die Rente ein.
Altersrückstellung angespart. Am 1.1.20 trete ich mit 65 Jahren u. 8
Monaten in die Rente ein.
Von der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) möchte ich den mir zustehenden vollen
Arbeitgeberanteil zu meiner Krankenversichung erhalten (halber Beitrag).
Dazu müsste die Allianz meiner Meinung nach der DRV die Kosten meines
Tarifs melden, so wie sie das vor dem Renteneintritt für meinen
bisherigen Arbeitgeber auch tat.
Rentenversicherung (DRV) möchte ich den mir zustehenden vollen
Arbeitgeberanteil zu meiner Krankenversichung erhalten (halber Beitrag).
Dazu müsste die Allianz meiner Meinung nach der DRV die Kosten meines
Tarifs melden, so wie sie das vor dem Renteneintritt für meinen
bisherigen Arbeitgeber auch tat.
Da ich meine
Altersrückstellung als einen angesparten Kapitalwert betrachte, der
unabhängig von meinen KV Beiträgen eine eigenständig erwirtschaftete
Sparleistung zur Kompensation des Verlusts von Einkommen und erwarteter
höherer Krankenversicherungskosten darstellt, möchte ich nicht, dass die
PKV, also die Allianz, der DRV den um die Altersrückstellung
reduzierten Beitrag als meine KV Kosten ausweist. Die Allianz soll die
tariflichen Kosten meines aktuellen Tarifs nennen, in dem ich versichert
bin. Gegenüber der DRV sollte meine Kapital werte Vorsorgeleistung
nicht genannt werden, weil ich dann nur einen deutlich geringeren
Zuschuss bekomme. Diejenigen, die keine Alterrückstellung angespart
haben, bekommen sonst nämlich den halben Rückstellungswert von der DRV
bezuschusst.
Altersrückstellung als einen angesparten Kapitalwert betrachte, der
unabhängig von meinen KV Beiträgen eine eigenständig erwirtschaftete
Sparleistung zur Kompensation des Verlusts von Einkommen und erwarteter
höherer Krankenversicherungskosten darstellt, möchte ich nicht, dass die
PKV, also die Allianz, der DRV den um die Altersrückstellung
reduzierten Beitrag als meine KV Kosten ausweist. Die Allianz soll die
tariflichen Kosten meines aktuellen Tarifs nennen, in dem ich versichert
bin. Gegenüber der DRV sollte meine Kapital werte Vorsorgeleistung
nicht genannt werden, weil ich dann nur einen deutlich geringeren
Zuschuss bekomme. Diejenigen, die keine Alterrückstellung angespart
haben, bekommen sonst nämlich den halben Rückstellungswert von der DRV
bezuschusst.
Wenn die Allianz also der DRV den
um die Altersrückstellung reduzierten Beitrag als meine
Versicherungskosten nennt, dann hätte ich die Vorsorgekomponente "V"
besser garnicht bei der Allianz angespart, ihn lieber in einer separaten
Lebensversichrung eingezahlt, oder ähnlich.
um die Altersrückstellung reduzierten Beitrag als meine
Versicherungskosten nennt, dann hätte ich die Vorsorgekomponente "V"
besser garnicht bei der Allianz angespart, ihn lieber in einer separaten
Lebensversichrung eingezahlt, oder ähnlich.
Wie kann ich mein Anliegen bei der Allianz juristich begründen, um meinen Anspruch durchzusetzen? Können Sie mir da helfen?
M.E.
wäre es ungerecht, wenn meine über Jahrzehnte angesparte Altersvorsorge
dazu führt, dass meine ersparte Altersrückstellung mit dem
Renteeintritt um die Hälfte seines Wertes verlöre.
wäre es ungerecht, wenn meine über Jahrzehnte angesparte Altersvorsorge
dazu führt, dass meine ersparte Altersrückstellung mit dem
Renteeintritt um die Hälfte seines Wertes verlöre.