Hallo Herr Heinrich,
um Ihre späteren Beiträge während der Rente zu senken, haben sich viele unserer Versicherten für unsere Vorsorgekomponente V entschieden. Damit können Sie Ihre Beiträge im Alter um bis zu 80 % reduzieren – ohne auf Leistungen verzichten zu müssen.
Dazu zahlen Sie zusätzliche Gelder ein – als Einmalzahlung, durch die Umwandlung einer Beitragsrückerstattung oder als laufender, monatlicher Beitrag. Die Allianz legt diese Gelder über ihre Anlageexperten weltweit an, verzinst sie und senkt ab Alter 65 aktiv Ihre Beiträge. Wie weit Ihre Beiträge sinken, legen Sie durch Ihren Beitrag selbst fest.
Und das Beste: Ihr Arbeitgeber finanziert die Hälfte Ihrer laufenden Einzahlungen! Denn die Vorsorgekomponente V ist Teil Ihres zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages, den Ihr Arbeitgeber in 2017 bis zu einer Höchstgrenze von 317,55 EUR im Monat bezuschusst.
Die Vorsorgekomponente V kann zu vielen Tarifen der Krankenversicherung und der Pflegezusatzversicherung dazugewählt werden. Alle Details zu unserer Vorsorgekomponente können Sie auch nochmals in diesem Artikel nachlesen:
https://forum.allianz.de/service/private-krankenversicherung--beitrag/frage/haeufige-frage-wie-kann-ich-im-alter-meine-beitraege-der-pkv-senken--2
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
Grüße, David
Hallo Herr Heinrich,
um Ihre späteren Beiträge während der Rente zu senken, haben sich viele unserer Versicherten für unsere Vorsorgekomponente V entschieden. Damit können Sie Ihre Beiträge im Alter um bis zu 80 % reduzieren – ohne auf Leistungen verzichten zu müssen.
Dazu zahlen Sie zusätzliche Gelder ein – als Einmalzahlung, durch die Umwandlung einer Beitragsrückerstattung oder als laufender, monatlicher Beitrag. Die Allianz legt diese Gelder über ihre Anlageexperten weltweit an, verzinst sie und senkt ab Alter 65 aktiv Ihre Beiträge. Wie weit Ihre Beiträge sinken, legen Sie durch Ihren Beitrag selbst fest.
Und das Beste: Ihr Arbeitgeber finanziert die Hälfte Ihrer laufenden Einzahlungen! Denn die Vorsorgekomponente V ist Teil Ihres zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages, den Ihr Arbeitgeber in 2017 bis zu einer Höchstgrenze von 317,55 EUR im Monat bezuschusst.
Die Vorsorgekomponente V kann zu vielen Tarifen der Krankenversicherung und der Pflegezusatzversicherung dazugewählt werden. Alle Details zu unserer Vorsorgekomponente können Sie auch nochmals in diesem Artikel nachlesen:
https://forum.allianz.de/service/private-krankenversicherung--beitrag/frage/haeufige-frage-wie-kann-ich-im-alter-meine-beitraege-der-pkv-senken--2
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
Grüße, David