Karin G. (55) ist seit 28 Jahren verheiratet und wohnt mit ihrem Mann im eigenen Haus. Die Kinder sind bereits ausgezogen. Die letzten fünf Jahre hat sie sich um ihre pflegebedürftige Mutter gekümmert, die jetzt jedoch verstorben ist.
Was soll geschützt werden?
Für das Alter möchte sich Karin G. gut absichern. Falls sie pflegebedürftig werden sollte, will sie ihre Kinder nicht finanziell belasten.
Pflegeversicherung
→ Schutz vor finanziellen Folgen bei Pflegebedürftigkeit
→ Schließen der Versorgungslücke, die bei der gesetzlichen Pflegeversicherung entsteht
Möglichkeiten der Absicherung:
- Tagegeldversicherung mit einem versicherbaren Tagessatz von 20 bis 150 EUR. Je früher sie abgeschlossen wird, umso günstiger ist der monatliche Beitrag
- Pflegerente: lebenslanger Versicherungsschutz mit Möglichkeit von Kapitalerhalt und -entnahme; auch flexibel gestaltbar, z. B. mit freier Wählbarkeit der Beitragszahlung oder der Absicherungshöhe je Pflegestufe
- Pflegeabsicherung ab Pflegestufe II – eine Kapitalanlage mit Geld-zurück-Garantie, Vertragslaufzeit von 12 Jahren und exklusivem Unfallversicherungspaket
Für jeden die richtige medizinische Versorgung:
> Kinder / Jugendliche
> Berufsstarter / Azubis
> Selbstständige
> Angestellte
> Beamte
> 50 plus
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8Unfassbar
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1Her damit
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1Ganz nett
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1Naja
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0No way