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Allianz als Mitbetreiber der Sana Kliniken AG / Verantwortung

Schließung d.Geburtenstation Oldenburg i.H. zum 01.08.2014 von Sana Kliniken AG, deren Mitbetreiber die Allianz ist. Durch den Wegfall dieser Geburtsstation werden Anfahrtwege von 80km notwendig, um eine Entbindungsmöglichkeit überhaupt zu erreichen. Aus Sicht von Fachärzten deutlich zu weit, das medizinisch vertreten zu können! Bitte tragen Sie Verantwortung! Ich bin langjährige und mehrfach versicherte Kundin bei Ihnen, aber völlig verständnisslos Ihrem Handeln (als Miteigner der Sana) gegenüber der Gesundheit von Frauen und deren Kindern gegenüber. Es muss eine akzeptable Erreichbarkeit gegeben sein, damit niemand zu Schaden kommt. Eine Versicherung, die billigend Gefahrensituation durch lange Anfahrtswege in Kauf nimmt, hinterlässt in meinen Augen kein gutes Bild....hier bleibt für mich das Gefühl: Kosten senken (denn Geburtshilfe in kleinen Kliniken ist unlukrativ)- Gewinne maximieren, auf Kosten der Gesundheit von Mutter und Kind...Bitte überzeugen Sie mich von einer anderen Einstellung.
Mit freundlichen Grüßen Nadine Gilgin

2 Kommentare
2014-07-02T09:49:29Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 02.07.2014 um 11:49 Uhr
Hallo Nadine Gilgin,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Mir ist diese Fall bereits bekannt und ich habe hier auch schon eine Antwort an Frau Alexandra Bruhns dazu verfasst. Ich kann derzeit leider noch keine Auskunft hierüber geben und bitte daher auch Sie um noch etwas Geduld. Sobald mir die entsprechenden Informationen vorliegen, melden meine Kollegen oder ich mich umgehend bei Ihnen.

Bis dahin, alles Gute
Kai
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2014-07-03T12:20:40Z
  • Donnerstag, 03.07.2014 um 14:20 Uhr
Sehr geehrte Frau Gilgin,

vielen Dank für Ihre Geduld. Gerne nehme ich kurz Stellung zu den von Ihnen geäußerten Bedenken, da auch uns als Versicherungsunternehmen die Versorgung der Bevölkerung – gerade in so wichtigen Bereichen wie der Geburtshilfe – sehr am Herzen liegt.

Wie Sie bereits richtige recherchiert haben, gehört die Allianz Private Krankenversicherung dem Aktionärskreis der Sana Kliniken AG an und ist im Aufsichtsrat der Sana Kliniken AG vertreten.

Das bedeutet nicht, dass die APKV Einfluß auf die unternehmerischen Entscheidungen der Sana Kliniken nehmen kann, dies ist sogar gesetzlich geregelt. Das Aktiengesetz sieht für deutsche Aktiengesellschaften zwingend eine strikte Trennung von Unternehmensführung und Kontrolle der Unternehmensführung vor, wobei für die Unternehmensführung allein der Vorstand des jeweiligen Unternehmens zuständig ist. In diesem Sinne darf die APKV der Sana AG keine Anweisungen erteilen, die in die Geschäftsbefugnisse des Vorstands eingreifen – und zu diesen gehören u.a. auch unternehmerische Entscheidungen wie im konkreten Fall.

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt für Sie aus unserer Perspektive nachvollziehbar machen und bitte um Verständnis, dass wir uns zu diesem konkreten Fall nicht weiter äußern können.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag Frau Gilgin. ,
David
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