Hallo Christian Gundelsheimer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ist einiges zu beachten. Grundsätzlich unterscheiden Versicherungen zwischen dem Versicherungsnehmer, der versicherten Person und dem Bezugsberechtigten.
Der Versicherungsnehmer ist der Inhaber eines Vertrages. Der Versicherungsnehmer kann Informationen zur Versicherung einholen, die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen. Alle Rechte und Pflichten liegen bei dem Versicherungsnehmer.
Das Risiko einer Versicherung wird auf die versicherte Person abgeschlossen. Im Erlebens- oder Todesfall der versicherten Person kommt die Versicherung zur Auszahlung.
Die versicherte Person ist fester Bestandteil eines Vertrags und kann nicht geändert werden. Anspruch auf eine Lebensversicherung hat dieser jedoch nicht.
Zum Bezugsrecht:
Der Versicherungsnehmer kann entscheiden wer das Geld zum Auszahlungstermin (Ablauf der Versicherung) erhalten soll. Ebenfalls entscheidet der Versicherungsnehmer, wer das Geld im Todesfall der versicherten Person erhalten soll. Der Bezugsberechtigte hat dann im Leistungsfall (Ablauftermin bzw. Todesfall) Anspruch auf die Versicherungsleistung. Ganz wichtig: Das Bezugsrecht endet mit dem Ablauf- bzw. Kündigungstermin der Versicherung.
Änderungen des Bezugsrechts können jederzeit vom Versicherungsnehmer vorgenommen werden. Sollte ein unwiderrufliches Bezugsrecht bereits vereinbart sein, muss der unwiderruflich Bezugsberechtigte der Änderung zustimmen.
Wenn Unklarheiten bezüglich der hinterlegten Daten oder auch der Wunsch nach einer Änderung bei bestehenden Verträgen besteht kann sich der Versicherungsnehmer oder auch Personen, für die eine Vollmacht über diesen Vertrag vorliegt, gerne an den Außendienst vor Ort wenden. Wenn derzeit keine persönliche Betreuung besteht finden sie unter www.allianz.de/agentursuche einen Ansprechpartner in ihrer Nähe.
Alternativ stehen unsere Spezialisten aus dem Innendienst für Fragen für diese Personen Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 unter der Telefonnummer 0800 4100 104 zur Verfügung.
Ich hoffe Ihnen mit der Erläuterung weiterzuhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
TobiM
Hallo Christian Gundelsheimer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ist einiges zu beachten. Grundsätzlich unterscheiden Versicherungen zwischen dem Versicherungsnehmer, der versicherten Person und dem Bezugsberechtigten.
Der Versicherungsnehmer ist der Inhaber eines Vertrages. Der Versicherungsnehmer kann Informationen zur Versicherung einholen, die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen. Alle Rechte und Pflichten liegen bei dem Versicherungsnehmer.
Das Risiko einer Versicherung wird auf die versicherte Person abgeschlossen. Im Erlebens- oder Todesfall der versicherten Person kommt die Versicherung zur Auszahlung.
Die versicherte Person ist fester Bestandteil eines Vertrags und kann nicht geändert werden. Anspruch auf eine Lebensversicherung hat dieser jedoch nicht.
Zum Bezugsrecht:
Der Versicherungsnehmer kann entscheiden wer das Geld zum Auszahlungstermin (Ablauf der Versicherung) erhalten soll. Ebenfalls entscheidet der Versicherungsnehmer, wer das Geld im Todesfall der versicherten Person erhalten soll. Der Bezugsberechtigte hat dann im Leistungsfall (Ablauftermin bzw. Todesfall) Anspruch auf die Versicherungsleistung. Ganz wichtig: Das Bezugsrecht endet mit dem Ablauf- bzw. Kündigungstermin der Versicherung.
Änderungen des Bezugsrechts können jederzeit vom Versicherungsnehmer vorgenommen werden. Sollte ein unwiderrufliches Bezugsrecht bereits vereinbart sein, muss der unwiderruflich Bezugsberechtigte der Änderung zustimmen.
Wenn Unklarheiten bezüglich der hinterlegten Daten oder auch der Wunsch nach einer Änderung bei bestehenden Verträgen besteht kann sich der Versicherungsnehmer oder auch Personen, für die eine Vollmacht über diesen Vertrag vorliegt, gerne an den Außendienst vor Ort wenden. Wenn derzeit keine persönliche Betreuung besteht finden sie unter www.allianz.de/agentursuche einen Ansprechpartner in ihrer Nähe.
Alternativ stehen unsere Spezialisten aus dem Innendienst für Fragen für diese Personen Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 unter der Telefonnummer 0800 4100 104 zur Verfügung.
Ich hoffe Ihnen mit der Erläuterung weiterzuhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
TobiM