Hallo Staples1958,
es tut mir leid zu lesen, dass Sie Ihre RiesterRente kündigen müssen.
Diese Versicherung wird nach dem Altersvermögensgesetz mit staatlicher Förderung abgeschlossen. In Ihren Vertrag fließen neben eigenen Beiträgen staatliche Zulagen. Möglicherweise erfolgt zusätzlich eine Steuerermäßigung.
Da die Versicherung bei Kündigung nicht mehr für die Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich hierbei um eine schädliche Verwendung. Deshalb müssen wir die Kündigung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden, da die im Vertrag gutgeschriebenen Zulagen und die eventuell gewährten Steuervorteile von der Kündigungsleistung einbehalten und an die ZfA zurück zu zahlen sind. Die Höhe der Steuervergünstigungen sind uns nicht bekannt. Über diese erhalten Sie Informationen bei Ihrer Steuerberatung bzw. entnehmen Sie die Informationen aus Ihren Steuerunterlagen.
Wenn Sie Ihre Riester-Rente kündigen möchten, brauchen wir folgende Informationen von Ihnen:
- einen schriftlich formulierten Wunsch nach Kündigung mit Angabe der Versicherungsnummer
- einen unterschriebenen Auszahlungswunsch mit Ihrer Bankverbindung für die Auszahlung vom Rückkaufswert
Ihre Kündigung können Sie uns per Post an die Adresse:
Allianz Lebensversicherungs-AG
10850 Berlin
oder per E-Mail an:
Lebensversicherung@allianz.de
senden.
Nachdem uns Ihr unterschriebener Kündigungswunsch im Original oder per E-Mail vorliegt, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung von uns.
Bei Rückfragen zu Ihrem Vertrag bzw. Vertragswerten, wie die Höhe der bisher eingegangenen Zulagen, können Sie sich gerne an den Kundenservice wenden. Diesen erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 100 104 sowie in unserem Livechat.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung und wünsche Ihnen alles Gute.
Für unsere Mitleser:innen:
Mit dem Abschluss einer Riester-Rente können Sie seit 2018 jährlich 175 EUR an Zulagen erhalten. Voraussetzung dafür ist das Einzahlen eines Mindesteigenbeitrags auf Ihr Riester-Konto. Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.
Mit "Meine Allianz" haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Zulagedaten zu aktualisieren. Wie das genau funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Sie nutzen kein "Meine Allianz"?
Gerne können Sie die Änderung Ihrer Zulagedaten auch über unser Kontaktformular in Auftrag geben.“
Mit besten Grüßen
TobiM