LV für Tochter auf diese übertragen?
Wir zahlen seit ein paar Jahren in eine LV für unsere Tochter. Da sie nun arbeitet, will sie selbst weiter zahlen. Wie läuft so eine Übertragung ab?
Wir zahlen seit ein paar Jahren in eine LV für unsere Tochter. Da sie nun arbeitet, will sie selbst weiter zahlen. Wie läuft so eine Übertragung ab?
Hallo Walküre,
bei einem Versicherungsnehmerwechsel gibt es einiges zu beachten. Dazu habe ich ein paar Tipps für Sie:
Bei Lebensversicherungen bzw. privaten Rentenversicherungen wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person unterschieden.
Der Versicherungsnehmer ist der Inhaber der Versicherung. Er darf entscheiden, ob ein Vertrag z.B. gekündigt werden soll, oder auch wer die Versicherungsleistung bei der Auszahlung erhalten soll.
Die Lebens- oder Rentenversicherung wird auf die versicherte Person abgeschlossen. Das bedeutet: So lange die versicherte Person lebt, kann die Versicherung bis zum festgelegten Aufbautermin fortgeführt werden. Verstirbt die versicherte Person, wird der Vertrag fällig und die Todesfallleistung ausbezahlt. Zum Versicherungsbeginn wird deshalb auch nach bestehenden Vorerkrankungen oder Verletzungen der versicherten Person gefragt. Die versicherte Person besitzt keine Rechte an der Versicherung und darf deshalb auch nicht über deren Fortbestand oder die Auszahlung bestimmen. Eine Änderung der versicherten Person ist nicht möglich.
Wenn Ihre Tochter die neue Versicherungsnehmerin werden soll, handelt es sich dabei um einen Versicherungsnehmerwechsel. Unabhängig vom Versicherungsnehmerwechsel, kann Ihre Tochter die Beitragszahlung für die Lebensversicherung übernehmen.
Wenn ein Versicherungsnehmerwechsel durchgeführt wird, übermittelt die Allianz zu diesem Termin den aktuellen Vertragsstand (Rückkaufswert) an das Finanzamt. Dieses prüft dann, ob eine Schenkungssteuer zu zahlen ist anhand der Freigrenzen, die für Ehepartner oder Familienmitglieder gelten. Ihr Steuerberater oder das Finanzamt kann Ihnen auch Auskunft geben, in welcher Höhe eine Schenkungssteuer fällig wird.
Bei einer Auszahlung der Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung wie z.B. bei Kündigung oder zum Ablauf können Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig werden. Darauf hat der Versicherungsnehmerwechsel und die dadurch anfallende Schenkungssteuer keinen Einfluss.
Ich hoffe, meine Informationen helfen Ihnen weiter.
Viele Grüße
Ines im Aufrag von Angie