Hallo Frau Stadtmann,
eine Teilauszahlung aus der Risikolebensversicherung ist leider nicht möglich.
Im Laufe eines Lebens können Lebens- und Rentenversicherungen, darunter auch Risikolebensversicherungen aus den unterschiedlichsten Gründen abgeschlossen werden. Sei es, dass Sie selber eine Absicherung fürs Alter oder den Todesfall treffen möchten oder dass beispielsweise Familienmitglieder Geld für Sie anlegen möchten welches Sie zu einem späteren Zeitpunkt erhalten sollen.
Durch eine Risikolebensversicherung können Sie zum einen Ihre Familie bzw. Ihre Hinterbliebenen, aber auch einen Kredit oder ein Darlehen bei der Bank absichern. Dadurch können Sie sicherstellen, dass in Ihrem Todesfall Ihr fehlendes Einkommen aufgefangen wird und eine gegebenenfalls bestehende Restschuld bei der Bank getilgt werden kann.
Eine Risikolebensversicherung dient zur Absicherung des Todesfalls.
Das bedeutet: Verstirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die abgesicherte Versicherungsleistung ausgezahlt. Erlebt die versicherte Person allerdings den vereinbarten Ablauftermin, erlischt die Risikolebensversicherung ohne dass eine Auszahlung fällig wird.
Da bei reinen Risikolebensversicherungen kein Kapital für eine Auszahlung gebildet wird, ist eine Teilauszahlung nicht möglich.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Angie
Hallo Frau Stadtmann,
eine Teilauszahlung aus der Risikolebensversicherung ist leider nicht möglich.
Im Laufe eines Lebens können Lebens- und Rentenversicherungen, darunter auch Risikolebensversicherungen aus den unterschiedlichsten Gründen abgeschlossen werden. Sei es, dass Sie selber eine Absicherung fürs Alter oder den Todesfall treffen möchten oder dass beispielsweise Familienmitglieder Geld für Sie anlegen möchten welches Sie zu einem späteren Zeitpunkt erhalten sollen.
Durch eine Risikolebensversicherung können Sie zum einen Ihre Familie bzw. Ihre Hinterbliebenen, aber auch einen Kredit oder ein Darlehen bei der Bank absichern. Dadurch können Sie sicherstellen, dass in Ihrem Todesfall Ihr fehlendes Einkommen aufgefangen wird und eine gegebenenfalls bestehende Restschuld bei der Bank getilgt werden kann.
Eine Risikolebensversicherung dient zur Absicherung des Todesfalls.
Das bedeutet: Verstirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die abgesicherte Versicherungsleistung ausgezahlt. Erlebt die versicherte Person allerdings den vereinbarten Ablauftermin, erlischt die Risikolebensversicherung ohne dass eine Auszahlung fällig wird.
Da bei reinen Risikolebensversicherungen kein Kapital für eine Auszahlung gebildet wird, ist eine Teilauszahlung nicht möglich.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Angie