Risikolebensversicherung -Klausel unklar
ich bin gerade dabei eine Risikolebensversicherung (Allianz L0U(DL)abzuschließen und stieß im Versicherungsantrag/Leistungsbausteine/ Leistungsausschlüsse 3. auf folgende -für mich sinnfreie Formulierung :
Wenn Sie eine RLV beantragt haben ist unsere Leistungspflich für folgende Versicherungsfälle ausgeschlossen:
Versicherungsfälle auf Grund von Ursachen ( Krankheiten...etc)
-nach denen oder
- nach deren Beratung, Behandlung oder Untersuchung im Antrag gefragt wurde und von denen Sie oder die versicherte Person vor Antragstellung Kenntnis hatten. #BIS HIERIN ALLES KLAR
-> Dies gilt auch, wenn Sie oder die versicherte Person die Ursachen im Antrag angeben haben.
Heisst für mich , wenn etwas verschwiegen wird, zahlt die RLV nicht, wenn ich z.B eine Erkältung 2015 angebe und 2040 an einer Lungenentzündung sterbe, zahlt die Versicherung auch nicht ???
Wozu gebe ich die Sachen wahrheitsgemäß dann an???
In diesem Fall ist faktisch nur ein Unfalltod abgedeckt und Krankheit (Krebs,Herzinfakt etc) nicht?
Eine Unfallversicherung habe ich bereits...diese wäre dann 10x so teuer
-Ernsthafter Nachsatz, ich habe sämtlich ärtzliche Behandlungen etc aufgeführt und würde, falls diese Klausel wirklich bedeutet Krankheitsbedingte Todesfälle, angegeben oder nicht, wären ein Grund nicht zu leisten, keine Versicherung abschließen.