Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Risikolebensversicherung -Klausel unklar

Guten Abend,


ich bin gerade dabei eine Risikolebensversicherung (Allianz L0U(DL)abzuschließen und stieß im Versicherungsantrag/Leistungsbausteine/ Leistungsausschlüsse 3. auf folgende  -für mich sinnfreie Formulierung :


Wenn Sie eine RLV beantragt haben ist unsere Leistungspflich für folgende Versicherungsfälle ausgeschlossen:

Versicherungsfälle auf Grund von Ursachen ( Krankheiten...etc)

-nach denen oder

- nach deren Beratung, Behandlung oder Untersuchung im Antrag gefragt wurde und von denen Sie oder die versicherte Person vor Antragstellung Kenntnis hatten. #BIS HIERIN ALLES KLAR

-> Dies gilt auch, wenn Sie oder die versicherte Person die Ursachen im Antrag angeben haben.


Heisst für mich , wenn etwas verschwiegen wird, zahlt die RLV nicht, wenn ich z.B eine Erkältung 2015 angebe und 2040 an einer Lungenentzündung sterbe, zahlt die Versicherung auch nicht ???

Wozu gebe ich die Sachen wahrheitsgemäß dann an???

In diesem Fall ist faktisch nur ein Unfalltod abgedeckt und Krankheit (Krebs,Herzinfakt etc) nicht? 


Eine Unfallversicherung habe ich bereits...diese wäre dann 10x so teuer


-Ernsthafter Nachsatz, ich habe sämtlich ärtzliche Behandlungen etc aufgeführt und würde, falls diese Klausel wirklich bedeutet Krankheitsbedingte Todesfälle, angegeben oder nicht, wären ein Grund nicht zu leisten, keine Versicherung abschließen.

Richtige Antwort
2018-09-13T06:24:43Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 13.09.2018 um 08:24 Uhr
Guten Morgen megat,

grundsätzlich kann man sagen, dass bei Unfall- und Lebensversicherungen immer eine Abfrage des Gesundheitszustandes gemacht wird.


"Gesundheitsprüfung“ – das klingt für viele Menschen nach enormem Aufwand und ärztlichen Untersuchungen. Doch es ist halb so schlimm: Meist reicht es, wenn Sie ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Erst wenn die Gesundheitsprüfung ergibt, dass bestimmte Vorerkrankungen bestehen, fragt der Versicherer genauer nach.

Diese Vorerkrankungen und Untersuchungen sind unkritisch und müssen nicht angegeben werden:

    - Erkältungskrankheiten,
die folgenlos ausgeheilt sind (Schnupfen, Hals- oder Nebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt)
    - Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte,
die folgenlos ausgeheilt sind
    - Vorsorgeuntersuchungen,
bei denen keine Erkrankung festgestellt wurde (Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung)
    - Zahnarzt-Behandlungen
    - Allergien
    - Schwangerschaft oder Geburt
    - Sportverletzungen,
die ohne Folgen ausgeheilt sind
    - Nahrungsmittelunverträglichkeiten
    - Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
    - Pilzerkrankungen (Fußpilz, Nagelpilz)
    - Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand


Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.allianz.de/vorsorge/risikolebensversicherung/ohne-gesundheitspruefung/#fragen


Möchten Sie den Vertrag im Internet abschließen? Dann helfen Ihnen gerne meine Kollegen beim Antrag und zu all Ihren Fragen weiter. Diese erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800/4100135 (Mo-Fr von 07:00-22:00 Uhr; Sa von 08:00-18:00 Uhr). Wenn Sie sich in der Antragsstrecke befinden, haben Sie weitere Möglichkeiten, mit meinen zuständigen Kollegen in Kontakt zutreten. Sie können z.B. einen Rückruf vereinbaren, einen Chat starten oder auch eine Live-Beratung in Anspruch nehmen.


Meine Kollegen von der Deutsche Lebensversicherungs AG helfen Ihnen natürlich auch gerne weiter. Diese erreichen Sie unter 030 / 53 89 36 47 10 (Mo-Fr von 08:00-20:00 Uhr).

Alternativ können Sie natürlich auch immer auf Ihren Vertreter vor Ort zugehen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Viele Grüße
Franziska
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
8 Kommentare
2018-09-13T07:30:07Z
  • Donnerstag, 13.09.2018 um 09:30 Uhr
Guten Tag megat,

könnten Sie das Dokument, in dem Sie diese Klausel gefunden haben, hier vielleicht einmal hochladen oder näher beschreiben, wo Sie das gefunden haben?

Ich habe mal in die Versicherungsbedingungen des Tarifs geschaut und konnte den zitierten Passus auf Anhieb nicht finden.

Viele Grüße
Eckhard Borchardt
2018-09-13T10:20:53Z
  • Donnerstag, 13.09.2018 um 12:20 Uhr
Hallo Herr Borchardt,

Anbei die Unterlagen.

Es geht wie Sie richtig bemerkt haben um die Klausel, die Gesundheitsprüfung ist bereits erledigt und alle Angaben gemacht.

Vielen Dank für ihre Hilfe
2018-09-13T10:32:19Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 13.09.2018 um 12:32 Uhr
Hallo Megatt,

sind Ihre Bedenken mit unserer Antwort beseitigt?

Wenn noch Fragen offen geblieben sind, stehen Ihnen meine Kollegen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Sebastian
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
2018-09-13T10:41:49Z
  • Donnerstag, 13.09.2018 um 12:41 Uhr
Guten Tag megat,

inzwischen konnte ich das Dokument, auf das Sie sich beziehen, und den zitierten Passus finden. Dieser steht unter Ziffer 3 im Abschnitt "Vorläufiger Versicherungsschutz".

Ich kann verstehen, dass Sie insbesondere der Satz

"Dies gilt auch, wenn Sie oder die versicherte Person die Ursachen im Antrag angeben haben."

 irritiert hat.

Allerdings gilt dies nur für den "vorläufigen Versicherungsschutz". Der vorläufige Versicherungsschutz ist in den §§ 49 ff. VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt und wird dort vorläufige Deckung genannt. 

Dabei handelt es sich gem. § 49 Abs. 1 S. 1 VVG um einen selbstständigen Versicherungsvertrag. Der Zweck der vorläufigen Deckung besteht darin, dem Versicherungsnehmer für die Zeit bis zur Annahme oder endgültigen Ablehnung des Antrags Versicherungsschutz zu gewähren.

Nur darum geht es bei dem zitierten Passus. Es geht also nur um die Zeit zwischen Antrag und Annahme / Ablehnung.

Das wird auch klar wenn Sie mal an den Anfang der Bedingungen gehen.

Dort heißt es:

"Vorläufiger Versicherungsschutz - Hier finden Sie die Regelungen für den vorläufigen Versicherungsschutz."

Viele Grüße
Eckhard Borchardt
2018-09-13T11:29:58Z
  • Donnerstag, 13.09.2018 um 13:29 Uhr
Hallo Herr Borchardt,

Jetzt habe ich es auch gesehen, damit ist die Aussage nachvollziehbar.

Mir war nicht klar, dass es die vorläufige Versicherung eigenständig funktioniert bzw. gestern ist.

Vielen Dank für ihre Mühe!!!

Mit freundlichen Grüßen
2020-07-07T17:55:57Z
"Gesundheitsprüfung“ – das klingt für viele Menschen nach enormem Aufwand und ärztlichen Untersuchungen. Doch es ist halb so schlimm: Meist reicht es, wenn Sie ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Erst wenn die Gesundheitsprüfung ergibt, dass bestimmte Vorerkrankungen bestehen, fragt der Versicherer genauer nach.
Diese Vorerkrankungen und Untersuchungen sind unkritisch und müssen nicht angegeben werden:
    - Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausgeheilt sind (Schnupfen, Hals- oder Nebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt)
    - Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausgeheilt sind
    - Vorsorgeuntersuchungen, bei denen keine Erkrankung festgestellt wurde (Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung)
    - Zahnarzt-Behandlungen
    - Allergien
    - Schwangerschaft oder Geburt
    - Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
    - Nahrungsmittelunverträglichkeiten
    - Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
    - Pilzerkrankungen (Fußpilz, Nagelpilz)
    - Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand"


Gilt das auch für die Nachbehandlung eines dieser Probleme? Z.b wenn ich ein freiverkaufliche Nagelpilz-behandlung brauche? xxxx

2020-07-07T18:35:58Z
  • Dienstag, 07.07.2020 um 20:35 Uhr
Hallo Yvonne Schulz,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wir freuen uns immer über einen regen Erfahrungsaustausch in unserer "Allianz hilft " Community.

Bitte beachten Sie allerdings, dass die Eingabe von E-Mail Adressen, URLs, Telefonnummern oder anderen Kontaktdaten zum Zweck der Eigen- oder Fremdwerbung laut unseren Nutzungsbedingungen nicht erlaubt ist: https://www.allianz.de/nutzungsbedingungen/allianz-hilft/

Ich habe deshalb Ihren Kommentar angepasst und den Link entfernt.

Schöne Grüße
Corny
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?

Dateianhänge
    😄