Hallo Frau Prange,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich muss zwischen Rentenversicherungen, welche bereits verrentet werden und Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen in der Ansparphase unterschieden werden. Zudem ist die Vertragsausgestaltung auch ein wichtiger Faktor.
Eine Beleihung einer privaten Lebensversicherung oder Rentenversicherung in der Ansparphase ist abhängig von dem aktuell angesparten Vermögen und der Laufzeit dieses Vertrages. Oftmals gilt diese Vorauszahlung auch als vorteilhaft gegenüber einer Auflösung oder Teilkündigung.
Denn, ein Policendarlehen hat keine Auswirkung auf Ihre garantierte Versicherungsleistung, solange dieses besteht. Im Leistungsfall, wie dem Tod der versicherten Person oder der Kündigung der Versicherung wird das Policendarlehen von der dann fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Für die Beleihung berechnen wir dafür einen Zinsbetrag, der sich nach der Höhe des Darlehens richtet.
Das Policendarlehen kann durch Sonderzahlungen, welche Sie zu jedem Zeitpunkt in beliebiger Höhe leisten, getilgt werden. Eine automatische Tilgung durch den Zinsbetrag erfolgt nicht.
Um Aussagen über die Möglichkeit sowie die aktuelle Höhe eines Policendarlehens zu treffen, muss Bezug auf den von Ihnen angedachten Vertrag genommen werden. Hierzu können Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innendienst weiterhelfen. Diese erreichen Sie Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 4100 104.
Alternativ steht Ihnen Ihr Außendienst für Fragen zur Verfügung. Wenn Sie aktuell keinen direkten Ansprechpartner vor Ort haben, finden Sie Unterstützung unter www.allianz.de/agentursuche in Ihrer Nähe.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Hallo Frau Prange,
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Grundsätzlich muss zwischen Rentenversicherungen, welche bereits verrentet werden und Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen in der Ansparphase unterschieden werden. Zudem ist die Vertragsausgestaltung auch ein wichtiger Faktor.
Eine Beleihung einer privaten Lebensversicherung oder Rentenversicherung in der Ansparphase ist abhängig von dem aktuell angesparten Vermögen und der Laufzeit dieses Vertrages. Oftmals gilt diese Vorauszahlung auch als vorteilhaft gegenüber einer Auflösung oder Teilkündigung.
Denn, ein Policendarlehen hat keine Auswirkung auf Ihre garantierte Versicherungsleistung, solange dieses besteht. Im Leistungsfall, wie dem Tod der versicherten Person oder der Kündigung der Versicherung wird das Policendarlehen von der dann fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Für die Beleihung berechnen wir dafür einen Zinsbetrag, der sich nach der Höhe des Darlehens richtet.
Das Policendarlehen kann durch Sonderzahlungen, welche Sie zu jedem Zeitpunkt in beliebiger Höhe leisten, getilgt werden. Eine automatische Tilgung durch den Zinsbetrag erfolgt nicht.
Um Aussagen über die Möglichkeit sowie die aktuelle Höhe eines Policendarlehens zu treffen, muss Bezug auf den von Ihnen angedachten Vertrag genommen werden. Hierzu können Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innendienst weiterhelfen. Diese erreichen Sie Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 4100 104.
Alternativ steht Ihnen Ihr Außendienst für Fragen zur Verfügung. Wenn Sie aktuell keinen direkten Ansprechpartner vor Ort haben, finden Sie Unterstützung unter www.allianz.de/agentursuche in Ihrer Nähe.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.