Wie hoch darf die Aktienquote maximal beim Sicherungsvermögen bei der LV sein?
Wie hoch darf die Aktienquote maximal beim
Sicherungsvermögen bei der Lebensversicherung sein?
Vermutlich in Prozent?
Wie hoch darf die Aktienquote maximal beim
Sicherungsvermögen bei der Lebensversicherung sein?
Vermutlich in Prozent?
Guten Morgen Monet1860,
entschuldigen Sie die späte Antwort. Gerne möchte ich auf die aktuelle Anlagestrategie der Allianz und die Hintergründe näher eingehen.
Nach zweijähriger Vorbereitungsphase ist das neue Aufsichtsregime Solvency II zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die Einführung des neuen risikobasierten europäischen Aufsichtsstandards erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Gleichzeitig trat die bisher auf dem VAG basierende Anlageverordnung mit ihren quantitativen Anlagebeschränkungen und Vorschriften zu zulässigen Anlagekategorien für Versicherungsunternehmen, die wie die Allianz Lebensversicherungs-AG unter der Anwendungsbereich von Solvency II fallen, außer Kraft.
Versicherungsunternehmen dürfen unter Solvency II lediglich in Vermögenswerte und Instrumente investieren, deren Risiken sie erkennen, messen, überwachen, managen, steuern und berichten sowie bei der Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs angemessen berücksichtigen können. Die bisherigen Anlagevorschriften werden durch den Grundsatz der Anlagefreiheit in Verbindung mit einer größeren Eigenverantwortung des Versicherungsunternehmens gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (sog. „Prudent Person Principle“) abgelöst.
Das Prudent Person Principle findet im Gegensatz zu den nach Solvency I geltenden Vorschriften nicht nur auf die Bestände des Sicherungsvermögens sondern auf das gesamte Vermögen Anwendung. Die bereits unter Solvency I geltenden Anlagegrundsätze Sicherheit, Rentabilität und Liquidität wurden um einen neuen Anlagegrundsatz Qualität ergänzt und gelten für das Portfolio im Ganzen. Um die Einhaltung dieser prinzipienorientierten Vorschriften sicherzustellen, müssen die Unternehmen eigene Kapitalanlageleitlinien festlegen und entsprechend dem Proportionalitätsgrundsatz ein internes Limit-System einrichten. Die Kapitalanlage orientiert sich nicht an externen Vorgaben sondern an der unternehmensindividuellen Risikostrategie und Risikotragfähigkeit und auf daraus abgeleiteten unternehmensindividuellen quantitativen Beschränkungen für alle Kapitalanlageklassen, also auch für Aktien.
Das Sicherungsvermögen als insolvenzrechtlich geschütztes Vermögen bleibt für deutsche Versicherungsunternehmen auch unter Solvency II bestehen. Für die Anlagen des Sicherungsvermögens gilt die Anforderung, dass ihr Niveau an Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Qualität mindestens demjenigen des gesamten Anlageportfolios entspricht.
Bei den internen Beschränkungen handelt es nicht um festgelegte Anlagegrenzen. Diese werden jeweils nach der aktuellen Risikosituation ausgerichtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus diesem Grund keine Aussage über die Maximalquote der Aktienanlagen nennen können.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße,
Angie
Guten Morgen Monet1860,
entschuldigen Sie die späte Antwort. Gerne möchte ich auf die aktuelle Anlagestrategie der Allianz und die Hintergründe näher eingehen.
Nach zweijähriger Vorbereitungsphase ist das neue Aufsichtsregime Solvency II zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die Einführung des neuen risikobasierten europäischen Aufsichtsstandards erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Gleichzeitig trat die bisher auf dem VAG basierende Anlageverordnung mit ihren quantitativen Anlagebeschränkungen und Vorschriften zu zulässigen Anlagekategorien für Versicherungsunternehmen, die wie die Allianz Lebensversicherungs-AG unter der Anwendungsbereich von Solvency II fallen, außer Kraft.
Versicherungsunternehmen dürfen unter Solvency II lediglich in Vermögenswerte und Instrumente investieren, deren Risiken sie erkennen, messen, überwachen, managen, steuern und berichten sowie bei der Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs angemessen berücksichtigen können. Die bisherigen Anlagevorschriften werden durch den Grundsatz der Anlagefreiheit in Verbindung mit einer größeren Eigenverantwortung des Versicherungsunternehmens gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (sog. „Prudent Person Principle“) abgelöst.
Das Prudent Person Principle findet im Gegensatz zu den nach Solvency I geltenden Vorschriften nicht nur auf die Bestände des Sicherungsvermögens sondern auf das gesamte Vermögen Anwendung. Die bereits unter Solvency I geltenden Anlagegrundsätze Sicherheit, Rentabilität und Liquidität wurden um einen neuen Anlagegrundsatz Qualität ergänzt und gelten für das Portfolio im Ganzen. Um die Einhaltung dieser prinzipienorientierten Vorschriften sicherzustellen, müssen die Unternehmen eigene Kapitalanlageleitlinien festlegen und entsprechend dem Proportionalitätsgrundsatz ein internes Limit-System einrichten. Die Kapitalanlage orientiert sich nicht an externen Vorgaben sondern an der unternehmensindividuellen Risikostrategie und Risikotragfähigkeit und auf daraus abgeleiteten unternehmensindividuellen quantitativen Beschränkungen für alle Kapitalanlageklassen, also auch für Aktien.
Das Sicherungsvermögen als insolvenzrechtlich geschütztes Vermögen bleibt für deutsche Versicherungsunternehmen auch unter Solvency II bestehen. Für die Anlagen des Sicherungsvermögens gilt die Anforderung, dass ihr Niveau an Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Qualität mindestens demjenigen des gesamten Anlageportfolios entspricht.
Bei den internen Beschränkungen handelt es nicht um festgelegte Anlagegrenzen. Diese werden jeweils nach der aktuellen Risikosituation ausgerichtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus diesem Grund keine Aussage über die Maximalquote der Aktienanlagen nennen können.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße,
Angie
vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Grüße
Monet1860