vorzeitige Auszahlung der BAV bei AG-Wechsel?
ich werde meinen jetzigen AG zum Ende des Jahres verlassen. Ist eine frühzeitige Auszahlung der BAV möglich? Ich habe knapp zwei Jahre dort gearbeitet.
Vielen Dank und herzliche Grüße
ich werde meinen jetzigen AG zum Ende des Jahres verlassen. Ist eine frühzeitige Auszahlung der BAV möglich? Ich habe knapp zwei Jahre dort gearbeitet.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo Sia12345!,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne möchte ich Sie in der Klärung zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge unterstützen.
Mit unter ist es möglich, dass Ihr Vertrag der gesetzlichen Verfügbarkeitsbeschränkung unterliegt.
Mit der Verfügungsbeschränkung will der Gesetzgeber verhindern, dass die der Altersversorgung dienende Maßnahme des Arbeitgebers durch vorzeitige Inanspruchnahme ausgehöhlt wird. Zudem wurde diese Versicherung vom Gesetzgeber mit einem Steuervorteil gefördert. Als Bedingung für diesen Steuervorteil verlangt der Gesetzgeber, dass diese Versicherung für die Altersversorgung verwendet werden muss. Sie können sich aus diesem Grund die Versicherungsleistung nicht auszahlen lassen.
Den Wert der Versicherung kann man daher leider nicht vorzeitig kündigen, beleihen oder abtreten.
Sie können jedoch in diesem Fall den Vertrag privat (beitragsfrei oder mit Beitragszahlung) fortführen oder bei Ihren künftigen Arbeitgeber anfragen, ob dieser die betriebliche Altersvorsorge übernehmen möchte.
Um Ihre Frage vollumfänglich beantworten zu können, ist daher ein Blick in Ihren Vertrag von Nöten.
Bitte senden Sie mir eine E-Mail an allianzhilft.dialog@allianz.de und teilen Sie mir folgende Daten mit:
• Ihren Usernamen
• Ihre Vertragsnummer
• Ihre vollständigen Kontaktdaten
Wir machen dann von dort aus gemeinsam weiter.
Alternativ erreichen Sie unsere zuständigen Kolleg:innen unter der kostenfreien Rufnummer
0800 4100 104, Mo - Fr 8 - 20 Uhr.
Beste Grüße
Franzi