Beitragspflicht Einmalzahlungen Lebensversicherung
Beide Versicherungen werden als Einmalzahlung (private LV ca. 30.000 € Direktversicherung ca. 60.000 €) im Februar 2025 ausbezahlt.
Ich bin seit vielen Jahren freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse AOK. Ich kann im September 2022 mit 63 Jahren in die gekürzte Rente gehen oder im November 2023 mit über 45 Beitragsjahren in die ungekürzte Rente. Wie wird die Betragspflicht der Einmalzahlungen berechnet? In den Medien liest man 1/120 oder 1/12 und die Möglichkeit eines Freibetrages in Höhe von ca. 160 € /Mon. jedoch nicht für freiwillig Versicherte. Im Februar 2025 bin ich aber auf jeden Fall in Rente. Zusätzlich erhalte ich ca. 400 € / Mon. aus der Vermietung einer ETW. Für Antworten oder Hilfestellung wäre ich Dankbar. Viele Grüße