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Gelöschter Nutzer

neues Gebrauchtauto stillgelegt - Wiederanmeldung erst in 3 Wochen - versichert?

Servus zusammen,
ich habe gestern einen Gebrauchtwagen gekauft - heute wird dieser vorübergehend abgemeldet. Eine Anmeldung auf unseren Namen soll aus mehreren Gründen erst in ca. 3 Wochen erfolgen - eine EVB für das Fahrzeug liegt bereits vor. Geparkt ist das Fahrzeug nun quasi abgemeldet auf unserem TG-Stellplatz.
Ich lese immer von einer "Ruheversicherung" - die mit der vorigen Versicherung zusammenhängt, die Vorversicherung betrifft aber ja den Verkäufer des Fahrzeugs ... Was kann ich tun um auf der sicheren Seite zu sein ?
Danke schon mal! Biggi

Richtige Antwort
2015-09-03T10:48:35Z
  • Donnerstag, 03.09.2015 um 12:48 Uhr
Hey Biggi,

Die Ruheversicherung in der Kraftfahrt-Versicherung stellt sicher, dass auch für stillgelegte Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht. Sofern das Fahrzeug unbefugt – z. B. durch Entwendung – benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz, der als Letzter eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat.

Das bedeutet, da du die eVB der Allianz bei deiner Zulassungsstelle hinterlegt hast, bist du darüber abgesichert.

Sollte es z.B. gestohlen werden, bist du abgesichert.

Voraussetzung ist natürlich, dass dein Fahrzeug vorher mit der eVB der Allianz angemeldet wurde.

Ist die eVB noch nicht eingelöst, haftet der Vorversicherer.

Wichtig ist die eVB, welche bei der aktuellen Anmeldung (also vor der Abmeldung) hinterlegt war.

Grüße
Olli
9 Kommentare
2015-09-03T11:00:24Z
  • Donnerstag, 03.09.2015 um 13:00 Uhr
erstmal Danke Olli. Meine EVB ist noch nicht bei der Zulassung - da bisjetzt ja nur erhalten aber das Fahrzeug nicht angemeldet auf mich ... würde also heissen - SOLLTE ein Versicherungsfall eintreten kontaktiere ich den Verkäufer und frage nach den Versicherungsdaten ? Versteh ich das richtig ?
2015-09-03T11:05:22Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 03.09.2015 um 13:05 Uhr
Hallo Biggi912,

auch wenn es kein Neuwagen ist, kann ich Ihre Bedenken sehr gut verstehen.

Olli hat hier schon die richtige Antwort gegeben.

Ich empfehle Ihnen noch, auf Ihren Vertreter vor Ort zuzugehen, damit Sie schon im Vorfeld die Vertragsdetails besprechen können.

Sollten Sie noch keine Vertretung vor Ort haben, schauen Sie einfach unter folgendem Link:
https://www.allianz.de/agentursuche

Hier finden Sie einen Vertreter ganz in Ihrer Nähe.

Wenn Sie möchten, können Sie sich auch schon vorab über eine KFZ-Versicherung informieren.
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/

Ich hoffe, Ihr Anliegen ist damit geklärt. Wenn nicht, kommen Sie einfach wieder auf uns zu.

Liebe Grüße
Conny

@Olli
Vielen Dank für deine Unterstützung
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2015-09-03T11:19:40Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 03.09.2015 um 13:19 Uhr
Hallo Biggi912,

Sie haben das richtig verstanden. Solange wie Sie die EvB nicht bei der Zulassungsstelle eingelöst haben, greift die Versicherung des Verkäufers.

Liebe Grüße
Conny
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2015-09-03T14:07:12Z
  • Donnerstag, 03.09.2015 um 16:07 Uhr
Super vielen Dank. Allianz-Vertreter habe ich, von ihm War auch die EVB...nur ging der Kauf schneller als gedacht und er ist noch in Urlaub
2015-09-03T14:13:40Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 03.09.2015 um 16:13 Uhr
Hallo Biggi912,

es freut uns, dass wir Ihnen helfen konnten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Allzeit gute Fahrt und beste Grüße.

Sebastian
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2015-09-03T14:14:23Z
  • Donnerstag, 03.09.2015 um 16:14 Uhr
Wenn Sie die evB haben, können Sie das Auto auch schon auf Ihren Namen anmelden. Wann kommt denn Ihr Vertreter wieder? Dann können Sie nach dem Urlaub mit ihm alles weitere besprechen. Durch die Abgabe der evB bei der Zulassungsstelle sind Sie über die Allianz bereits versichert.
2015-09-03T14:25:40Z
  • Donnerstag, 03.09.2015 um 16:25 Uhr
Lieber preusu, das Auto ist ein Geschenk und wird erst ab 24. gefahren... bis dahin gerechnet wären gut 120 Euro Versicherung fällig - für 'nix' weil der Beschenkte noch nicht fahren darf ... insofern erst abmelden - dann anmelden. Mein Vertreter ist ab 7. wieder da - alles im Lot )
2015-09-03T14:40:07Z
  • Donnerstag, 03.09.2015 um 16:40 Uhr
Ok, dann melden Sie es erst an wenn Sie das Auto benötigen.
Guten Fahrt!

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