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Gelöschter Nutzer

Rückwirkend Schadenfreiheitsklasse ändern

Mit Kauf meines ersten Autos würde ich in die SF 0 eingestuft. Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass auch die Jahre zählen in denen man einen Führerschein hat, aber kein Auto. Meinen Führerschein habe ich schon seit 10 Jahren. Kann ich nun eine rückwirkende Einstufung in die SF 3 von der Versicherung verlangen?

Richtige Antwort
2016-03-07T07:04:48Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 07.03.2016 um 08:04 Uhr
Hallo Pb00,

vielen Dank für Ire Anfrage, diese ist sicher auch für andere User des Forums interessant.

Zur Sondereinstufung bei Führerscheinbesitz gilt folgendes:

SF ½ kann eingeräumt werden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer gültigen EU-Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren zum Führen von PKW oder Krafträdern mit amtlichen Kennzeichen berechtigt ist.

Gerne können Sie diesbezüglich noch einmal auf Ihre Vertretung zugehen und den Sachverhalt besprechen. Dieser kann dann ggf. eine Korrektur vornehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Falls nicht, kommen Sie gerne erneut auf uns zu.

Beste Grüße
Sebastian
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