Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Releve d'ìnformations

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

In den 20 Jahren, die ich in Frankreich gelebt habe, war ich unter anderem auch mit meinem Auto bei der Allianz France versichert. Bei der Neuanmeldung in Deutschland verlangt die Autoversicherung ein Original der in Frankreich erfahrenen Kilometer ohne Unfall. Die von der französischen Agentur ausgestellte " Releve d'informations " die eigentlich die gesamten Daten der Versicherungszeit beinhalten, wird nicht anerkannt.

Da ich aber weder Adresse noch E-Mail der Allianz S.A. in Paris habe, hoffe ich, dass mir jemand helfen kann.

Richtige Antwort
2020-12-17T15:38:57Z
  • Donnerstag, 17.12.2020 um 16:38 Uhr
Hallo Hans Rein,

willkommen zurück in Deutschland.

Schade, dass es mit der Schadenrabattübertragung aus Frankreich noch nicht geklappt hat.
Gerne versuche ich Ihnen mit den Kontaktdaten weiterzuhelfen.

Allianz France

1 cours Michelet – CS 30051
92076 Paris La Défense Cedex
France

E-Mail: ecrire@allianz.fr
Telefon: +33 1 5885 1500
Website: www.allianz.fr

Des Weiteren führe ich Ihnen gerne auf, welche Daten uns von der Allianz France bestätigt werden müssen.

Es muss die Schadenverlaufsbestätigung des ausländischen Vorversicherers mit folgenden Angaben in deutscher oder englischer Sprache vorliegen:

• Art des bisher versicherten Fahrzeugs
• Name des Versicherers
• Ausstellungsdatum
• Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
• Versicherungsbeginn und -ende
• Anzahl der schadenfreien Jahre im Kalenderjahr des Vertragsendes
• Anzahl und Zeitpunkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertragslaufzeit. Wickelte Ihre Vollkaskoversicherung in dieser Zeit einen Schaden ab, müssen Sie genaue Angaben über Hergang und Schadensumme machen.

Für unsere Mitleser:

Wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, kann die erworbene Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen.

Dabei müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

• Ein Nachweis über das Ende der ausländischen Vorversicherung. Diese Bescheinigung benötigt der deutsche Versicherer im Original und übersetzt ins Deutsche bzw. Englische. Enthalten sein sollten Ihr Name, Versicherungsdauer und gemeldete Schäden.
• Die Beendigung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
• Sie sind als Versicherter der Fahrzeughalter, oder alternativ Ihr eingetragener Lebens-/Ehepartner oder Ihr Kind mit Steuervergünstigung (nach §3a KraftStG).
• Es darf keine deutsche Vorversicherung vorliegen.

Erfüllen Sie diese Kriterien, übernimmt der deutsche Versicherer den Schadenfreiheits­rabatt der ausländischen Versicherung. Die Berechnungsgrundlage kann allerdings abweichen.

Anerkannt werden Vorversicherer eines EU-Mitgliedslandes und von folgenden Nicht-EU-Staaten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Russland, San Marino, Schweiz, Serbien, Vatikanstadt, USA.

Diese und weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße

Franzi



P.S. Aus datenschutzrechtlichen
Gründen habe ich personen- und vertragsbezogenen Daten aus Ihrer Nachricht
entfernt.

Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?

Dateianhänge
    😄