Rückerstattung bei Kfz-Flottenversicherung
Ich habe gehört, dass bei nur geringen oder gar keinen Schäden die Kfz-Versicherung erstattet wird.
Hängt das von der Höhe der Beiträge der Kfz-Flottenversicherung ab und wie wird das berechnet? Muss das beantragt werden oder geht das automatisch? Kann man das rückwirkend für die Jahre 2015, 2014 etc. machen?
Hängt das von der Höhe der Beiträge der Kfz-Flottenversicherung ab und wie wird das berechnet? Muss das beantragt werden oder geht das automatisch? Kann man das rückwirkend für die Jahre 2015, 2014 etc. machen?