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Gelöschter Nutzer

Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung

Mein Vater ist verstorben. Jetzt soll der Rabatt auf meinen Bruder übertragen werden. Das Auto meines Vaters wollen wir danach verkaufen. Muss das Auto dazu auf umgemeldet werden. Wir Kinder besitzen jeweils eine Generalvollmacht über den Tod hinaus.

Wie gehen wir richtig vor?
Richtige Antwort
2016-10-10T16:31:56Z
  • Montag, 10.10.2016 um 18:31 Uhr
Liebe Elke,

zum Tod Ihres Vatis möchte ich Ihnen und Ihrem Bruder meine Anteilnahme ausdrücken.
Dies ist sicherlich keine leichte Zeit für Sie. Neben dem schmerzlichen Verlust eines lieben Menschen muss an so vieles gedacht und so vieles erledigt werden.
So zum Beispiel, die Klärung der Versicherungen, die Übertragung des Rabattes von KFZ Ihres Vati auf Ihren Bruder.

Eine Rabatt- Übernahme ist möglich, wenn Ihr Bruder diese innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Vatis veranlasst.
Generell ist bei einer KFZ Rabattübertragung zu beachten, dass der Empfänger einer SF-Klasse (SF = schadensfreie Jahre) immer nur so viele Jahre Rabatt übertragen bekommt, wie er selbst einen Führerschein hat.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihrem Bruder, sich zur Klärung an seinem Versicherungsvertreter zu wenden.
Zur eigentlichen Rabattübertragung wird das Auto des Vatis nicht benötigt. Sie können dieses ohne weiteres verkaufen und / oder abmelden.
Den Kaufvertrag bzw. Eigentumswechsel senden Sie bitte an die Allianz. Eine Einreichung ist über die betreuende Agentur des Vatis möglich.
Sollten Sie dies nicht wünschen, gibt es folgende Kontaktwege:
Per Post - Allianz Versicherungs-AG 10900 Berlin
Per Fax – 0800 440 01 01
Per Mail -sachversicherung@allianz.de

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten und wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft.

Liebe Grüße
Ines
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