Hallo Mark de Bruin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, kann die erworbene Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen. Allerdings muss der Antragsteller dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ein Nachweis über das Ende der ausländischen Vorversicherung. Diese Bescheinigung benötigt der deutsche Versicherer im Original und übersetzt ins Deutsche bzw. Englische. Enthalten sein sollten Name, Versicherungsdauer und gemeldete Schäden.
- Die Beendigung der Kfz-Versicherung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
- Der Antragsteller ist als Versicherter der Fahrzeughalter, dessen eingetragener Lebens-/Ehepartner oder dessen Kind mit Steuervergünstigung (nach § 3a KraftStG).
- Es darf keine deutsche Vorversicherung vorliegen.
Erfüllen Sie diese Kriterien, übernimmt der deutsche Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt der ausländischen Versicherung. Einer Rabattübertragung steht nichts mehr im Weg – allerdings kann die Berechnungsgrundlage abweichen.
Bei der Allianz gilt:
Der Antragsteller muss die Schadenverlaufsbestätigung des ausländischen Vorversicherers mit folgenden Angaben in deutscher oder englischer Sprache vorlegen:
- Art des bisher versicherten Fahrzeugs
- Name des Versicherers
- Ausstellungsdatum
- Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
- Versicherungsbeginn und -ende
- Anzahl der schadenfreien Jahre im Kalenderjahr des Vertragsendes
Anzahl und Zeitpunkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertragslaufzeit. Wickelte die Vollkaskoversicherung in dieser Zeit einen Schaden ab, muss der Antragsteller genaue Angaben über Hergang und Schadensumme machen.
Anerkannt werden Vorversicherer eines EU-Mitgliedslandes und folgender Nicht-EU-Staaten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Russland, San Marino, Schweiz, Serbien, Vatikanstadt, USA.
Sie sowie unsere Mitleser:innen können dies auch unter https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse-uebertragen/#schadenfreiheitsklasse-ausland nachlesen.
Es freut mich, wenn ich Ihnen damit weiterhelfen konnte. Kommen Sie gut ins neue Jahr!
Beste Grüße
Vanessa