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Gelöschter Nutzer

Frage zum Bündelbonus

Hallo,

ich habe hier gelesen, dass man ab der 3. Versicherung einen Bündelbonus über 10% bekommt. Gelten diese 10% auf alle Versicherungen oder muss man sich aussuchen für welche der Versicherungen der Rabatt gelten soll? Ist der Rabatt auch bei der KFZ-Haftpflicht möglich?

Vielen Dank!
Richtige Antwort
2017-01-05T07:16:28Z
  • Donnerstag, 05.01.2017 um 08:16 Uhr
Guten Morgen Ramazan,

ja es stimmt, es besteht die Möglichkeit ab 3 Verträgen einen 10 % Bündelbonus für die Verträge zu erhalten.
Dieser Bündelbonus ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Verträge mit dreijähriger Laufzeit erhalten den Bündelbonus, wenn zum Beginn Datum des Vertrages mindestens zwei weitere lebende Hauptverträge und/oder Zählstücke für den Versicherungsnehmer vorhanden sind.
Zur weiteren Klärung möchte ich Sie bitten, sich direkt an Ihren Versicherungsvertreter vor Ort zu wenden. Diese wird Ihre Verträge auf den Anspruch auf Bündelbonus entsprechend prüfen und hilft gerne weiter.
Die Kontaktdaten Ihrer Vertretung finden Sie ganz einfach unter der Suchfunktion https://www.allianz.de/agentursuche/

Liebe Grüße
Ines

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5 Kommentare
2017-01-05T06:59:17Z
  • Donnerstag, 05.01.2017 um 07:59 Uhr
Hallo,
diese 10 % gelten nicht für KFZ-Versicherungen, Lebens/Rentenversicherungen /Krankenzusatz oder
Unfall-Prämienrückgewährversicherungen.
Man kann diese aber für Hausrat/Haftpflicht/Gebäude/Rechtsschutz und Unfallrisikoversicherungen
einräumen lassen.
Gehen Sie doch einfach auf Ihren Vertreter zu.
LG
Ute
Richtige Antwort
2017-01-05T07:16:28Z
  • Donnerstag, 05.01.2017 um 08:16 Uhr
Guten Morgen Ramazan,

ja es stimmt, es besteht die Möglichkeit ab 3 Verträgen einen 10 % Bündelbonus für die Verträge zu erhalten.
Dieser Bündelbonus ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Verträge mit dreijähriger Laufzeit erhalten den Bündelbonus, wenn zum Beginn Datum des Vertrages mindestens zwei weitere lebende Hauptverträge und/oder Zählstücke für den Versicherungsnehmer vorhanden sind.
Zur weiteren Klärung möchte ich Sie bitten, sich direkt an Ihren Versicherungsvertreter vor Ort zu wenden. Diese wird Ihre Verträge auf den Anspruch auf Bündelbonus entsprechend prüfen und hilft gerne weiter.
Die Kontaktdaten Ihrer Vertretung finden Sie ganz einfach unter der Suchfunktion https://www.allianz.de/agentursuche/

Liebe Grüße
Ines

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2017-01-05T07:21:48Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 05.01.2017 um 08:21 Uhr
Hallo Ramazan,

meine Kollegin Ines hat die Frage richtig beantwortet. Es empfiehlt sich Ihren Vertreter zu kontaktieren, damit dieser anhand Ihrer hinterlegten Verträge prüft, ob diese für den Bündelbonus zählbar sind. Vielleicht ergibt sich ja auch im Gespräch die Möglichkeit, bestehende Verträge umzustellen, damit diese berechtigt sind.

@Ute vielen Dank für die Beantwortung der Frage, allerdings wird die Kfz-Versicherung, wie es der Kunde gefragt hat mittlerweile als Zählstück für den Bonus gewertet. Ebenso die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel
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2017-01-05T07:40:08Z
  • Donnerstag, 05.01.2017 um 08:40 Uhr
Hallo Daniel,
mir ist bekannt, dass die KFZ-Versicherung als "Zählstück" gilt, aber die Frage von Ramazan
lautete ja, ob dieser Rabatt auch für die KFZ-Haftpflicht gilt, und dies ist ja nicht der Fall.

LG
Ute
2017-01-05T09:35:12Z
  • Donnerstag, 05.01.2017 um 10:35 Uhr
Klasse! Vielen Dank an euch alle für die schnellen Antworten. Die weiteren Einzelheiten kläre ich dann mit meinem Vertreter.

LG

Ramazan

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    😄