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ist ein Versicherungsnehmer als alleiniger Fahrer eines Fahrzeuges eingetragen und kann dieser aufgrund Krankheit oder Unfall das Fahrzeug nicht selbst fahren, stellt sich oft die Frage, was nun?
Sofern es der abgeschlossene Tarif zulässt, kann der Versicherungsnehmer bis zu 3 mal im Jahr für einen Zeitraum von insgesamt 4 Wochen einen weiteren Fahrer eintragen lassen. Ein zusätzlicher Beitrag wird dabei nicht erhoben.
Soll generell ein weiterer Fahrer eingetragen werden, damit im Notfall das Fahrzeug genutzt werden kann, bleibt nur die Umstellung des Fahrerkreises, z.B. auf Partnertarif oder Familienfahrer. Damit kann zu jeder Zeit ein weiterer eingetragener Fahrer das Fahrzeug nutzen. Wird der Fahrerkreis von Alleinfahrer auf den Partnertarif oder Familienfahrer geändert, erhöht sich aufgrund mehrerer Fahrer das Unfallrisiko und der Beitrag muss dementsprechend angepasst werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte. Bei weiteren Fragen bin ich gern für Sie da.