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Gelöschter Nutzer

TK bei Glasbruch

Guten Tag,

an meinem PKW kam es zu einem Glasbruch an den Rückleuchten. Wo das geschehen ist kann ich nur erahnen, es aber nicht belegen. Zahlt die TK hier generell ? (natürlich vorausgesetzt ich lasse das auch in der Fachwerkstatt wieder original ersetzen)
Richtige Antwort
2017-11-23T10:11:12Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 23.11.2017 um 11:11 Uhr
Hallo Enno,

ein Glasbruch ist schnell geschehen. Dafür reicht eine kleine Unachtsamkeit oder ein aufgewirbelter Stein.

Zu Glasbruchschäden gehören Schäden an Scheinwerfern, Rückleuchten, Glasdächern, Bremslichtern, Blinkern und Spiegeln.

In diesem Fall können Sie sich gerne direkt bei den Kollegen der Schadenabteilung melden, damit diese den Sachverhalt aufnehmen können.

Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800/4100102 (Mo-Fr. 8-20 Uhr)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Falls nicht, kommen Sie gerne erneut auf uns zu.

Beste Grüße
Sebastian
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