Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden.
Außerdem möchten wir das „Matomo Cookie“ und „Adobe Analytics“ zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf „Bestätigen“ willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.
Ablehnen Bestätigen
Gelöschter Nutzer

Motorroller in Italien, Zulassung in D

Guten Tag


Was ist zu tun, wenn

- ich einen Roller <125ccm <11kw gebraucht in Italien kaufe und diesen dort auch fahren möchte? (Dass und ob ich ihn wie oft mit über die Alpen nehme, lassen wir mal außen vor).

- Ein Versicherungsschild bekomme ich in D., wie ich erkundet habe.

- Aber in den Papieren stehen Name und Adresse der italienischen Vorbesitzerin. Wer schreibt die Papiere auf mich um?


Und gleich zwei weitere Fragen

- Ich hörte, dass man den Roller in Italien zum "Export" freigeben kann? Dann würde sich wieder die Frage der neuen Papiere stellen.

- Würde (zukünftig, wenn in D angemeldet) eine "TÜV-Kontrolle" aus Italien in D anerkannt, wenn ich den Roller gerade mal nicht dafür mitbringen kann?


MfG HG Ziebertz

Richtige Antwort
2019-02-26T10:35:42Z
  • Mitarbeiter
  • Dienstag, 26.02.2019 um 11:35 Uhr

Hallo HG Ziebertz,



vielen Dank für Deine Anfrage, hier sind einige Fragen zum
klären


Erst einmal möchte ich auf deine „Was ist zu tun, wenn…“
Fragen kommen.


Generell ist es so, wenn du deinen Motorroller selbst nach
Deutschland fahren möchtest, du unbedingt ein Ausfuhr-/ Zollkennzeichen dafür
benötigst. Das bedeutet, du müsstest dir bei einer italienischen Versicherung
bzw. Zulassungsstelle ein solches Kennzeichen besorgen.


Ich habe dir den Link unserer Kollegen aus Italien mit beigefügt.
Diese kannst du gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.


https://www.allianz.com/de/ueber-uns/wer-wir-sind/regionen-laender/italien.html


Wenn du deinen neu erworbenen Motorroller nach Deutschland
überführt hast, werden die Papiere bei der Zulassungsstelle auf deinen Namen
umgeschrieben. Hierfür benötigst du eine gültige EVB-Nummer (elektronische
Versicherungsbestätigungsnummer). Diese kannst du dir jederzeit bei uns
telefonisch einholen.


Zu deinen zwei weiteren Fragen können wir dir als
Versicherungsunternehmen leider keine Antwort bieten, da dies mit anderen
Schnittstellen geklärt werden muss.


Ob ein Fahrzeug zum „Export“ freigegeben werden kann, könnte
man evtl. mit einer Spedition klären. Bezüglich deiner Frage, ob eine
italienische TÜV Bescheinigung bei einer Kontrolle in Deutschland anerkannt
wird, kann beim TÜV bzw. Zulassungsstelle erfragt werden.


Ich hoffe, wir konnten dir helfen und wünschen dir viel Spaß
mit deinem neuen Motorroller.


Viele Grüße


Lisa Igl, aus der KFZ-Abteilung München

2 Kommentare
2019-02-25T18:20:23Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 25.02.2019 um 19:20 Uhr
Guten Abend HG Ziebertz,

momentan kann ich Ihnen erst einmal mur allgemeine Informationen geben. Sie dürfen Ihren Roller hier nur mit einer deutschen Betriebserlaubnis fahren. Diese bekommen Sie nach technischer Überprüfung vom TüV. Allerdings nur wenn er den deutschen oder EG-Vorschriften entspricht! Bei neueren Fahrzeugen liefert der Hersteller EG-Papiere mit.

Bezugnehmend auf Ihre Frage, hole ich mir mal unsere Spezialisten der KFZ-Abteilung mit ins Boot. Sobald ich eine Rückmeldung für Sie haben, werde ich diese posten. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.

Vielen Dank und beste Grüße
Conny
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
Richtige Antwort
2019-02-26T10:35:42Z
  • Mitarbeiter
  • Dienstag, 26.02.2019 um 11:35 Uhr

Hallo HG Ziebertz,



vielen Dank für Deine Anfrage, hier sind einige Fragen zum
klären


Erst einmal möchte ich auf deine „Was ist zu tun, wenn…“
Fragen kommen.


Generell ist es so, wenn du deinen Motorroller selbst nach
Deutschland fahren möchtest, du unbedingt ein Ausfuhr-/ Zollkennzeichen dafür
benötigst. Das bedeutet, du müsstest dir bei einer italienischen Versicherung
bzw. Zulassungsstelle ein solches Kennzeichen besorgen.


Ich habe dir den Link unserer Kollegen aus Italien mit beigefügt.
Diese kannst du gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.


https://www.allianz.com/de/ueber-uns/wer-wir-sind/regionen-laender/italien.html


Wenn du deinen neu erworbenen Motorroller nach Deutschland
überführt hast, werden die Papiere bei der Zulassungsstelle auf deinen Namen
umgeschrieben. Hierfür benötigst du eine gültige EVB-Nummer (elektronische
Versicherungsbestätigungsnummer). Diese kannst du dir jederzeit bei uns
telefonisch einholen.


Zu deinen zwei weiteren Fragen können wir dir als
Versicherungsunternehmen leider keine Antwort bieten, da dies mit anderen
Schnittstellen geklärt werden muss.


Ob ein Fahrzeug zum „Export“ freigegeben werden kann, könnte
man evtl. mit einer Spedition klären. Bezüglich deiner Frage, ob eine
italienische TÜV Bescheinigung bei einer Kontrolle in Deutschland anerkannt
wird, kann beim TÜV bzw. Zulassungsstelle erfragt werden.


Ich hoffe, wir konnten dir helfen und wünschen dir viel Spaß
mit deinem neuen Motorroller.


Viele Grüße


Lisa Igl, aus der KFZ-Abteilung München

Dateianhänge
    😄