unterschiedliche Infos zu Schadenfreiheitsrabatt KfZ bei Vertragsunterbrechung
Guten Morgen,
da demnächst die Kündigung/Wechsel meiner KfZ-VS möglich wäre, stieß ich auf ein verdrängtes Problem/Ärgernis in meinem derzeit gültigen KfZ-Vertrag (natürlich läuft dieser, wie stets, auch wieder über Ihr Unternehmen).
Bereits vor meinem aktuellen, inzwischen schon v i e r t e n Allianz-KfZ-Vertrag (den ich bediene), mit Beginn 05.2012,...
...war auf mich von 08.2001 bis ca. 09.2004 (mein vorheriger, dritter, KfZ-Vertrag bei der Allianz) ein PKW zugelassen (belegen könnte ich dies u.a. anhand meines KfZ-Steuerbescheides für den Beginn des o.g. Zeitraum). Auch weitere zwei Fahrzeuge wurden schon davor ebenfalls Allianz-versichert.
Für meine ersten beiden Fahrzeuge- und damit auch Allianzverträge war, soweit es die Unterlagen sichtbar machen, noch meine Mutter der VS-Nehmer, dies lief wohl auch über den Zweitfahrer-Rabatt. Ich war nur Halter.
Dennoch, ich bin mir sicher, meine Vermittlerin übertrug mir noch den Schadenfreiheitsrabatt meines Großvaters , e h e oder unmittelbar a l s dieser 1996 verstarb. Es hatte damals (bei dem selben KfZ, Nr. 3) Halter und Versicherter zu meiner Person gewechselt (Eventuell gäben die VS-Nr. darüber noch Aufschluss?) Somit fuhr ich anscheinend zu früherer Zeit - Dank ca. 30 unfallfreier Jahre meines Großvaters - schon einmal mit höherer Rabattstufe, als es heute leider der Fall ist. *)
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Problem 1
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Als Grund gab mein Vermittler damals an, dass ich zu lange kein Fahrzeug auf mich zugelassen/versichert hatte.
Lese ich Ihre Antwort zu ähnlichen Fragen im Forum, so beziehen Sie sich durchgehend auf
7 (s i e b e n) Jahre maximale Unterbrechung, ohne Verlust des Schadenfreiheitsrabattes.
In der Beratung/Bemühung Vermittlers bezog sich Ihr Vermittler auschließlich auf o.g. Zeitraum, er könne nun (damals, in 2012) nichts mehr machen, der Rabatt sei leider knapp verfallen. Ich solle wenigstens den Zweitfahrer-Rabatt meiner Mutter nutzen (und später übertragen lassen), um den Schmerz geringer zu halten. Gesagt, getan, aber:
konkret fand die Unterbrechung zwischen 10.2004 und 05.2012 statt, das sind aber ca. nur
79 Monate, also < 84 Monate < 7 Jahre.
Somit scheint es, ich sei nicht ganz korrekt beraten worden und hätte bisher u.U. viel zu lange und unangemessen hohe (sollte es eine einheitliche Regelung für alle Kunden geben) Beiträge bezahlt. Über 4 Jahre!
Einer erneuten, wohlwollenden Prüfung gegenüber wäre ich stets kooperativ und aufgeschlossen. Vielen Dank.
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Nebenbei: ich fahre nun auch selbst schon seit über 20 Jahren unfallfrei, war ununterbrochen im Besitz meiner Fahrerlaubnis, habe keinen einzigen Punkt in Flensburg, sogar ein Fahrsicherheitstraining dokumentiert. Vor allem aber war ich auch in meiner "zulassungsfreien" Vertragsunterbrechung - speziell im Zeitraum 2005-2007 sogar bundesweit und mit ständig wechselnden PKW/LKW für meine Auftraggeber in deren (Fremd)fahrzeug(en) oder Mietfahrzeugen auf Achse.
Wohlwollend ließe sich, m.M.n., vielleicht auch schon durch den Eintrag 'Kleintransporte' auf meinem damaligen Gewerbeschein nachweisen, dass meine langjährige Fahr-Erfahrung/Praxis praktisch noch nie geruht hatte.
Problem 2
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Und leider noch ein weiterer Fehler in diesem Vetrag kam kürzlich bereits ans Licht: obwohl dem Vorgänger meiner derzeitigen Allianz-Agentur der "B-Schein" für den Öffentlichen Dienst vorlag, blieb dies - wahrscheinlich nach einer Vertragsanpassung - auf der Strecke.
Erst auf kürzliche Anfrage meinerseits stellte sich heraus, dass ich offensichtlich über ca. drei Jahre Gesamt ca. 180 EURO Beiträge zu viel gezahlt habe.
Eine Erstattung der versehentlich zu viel eingezogenen Beiträge wurde mir bisher nicht angeboten.
Was können Sie mir anbieten? Ich hatte den B-Tarif schließlich von Beginn an eingeschlossen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Klärung meiner beiden Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr "C-Kunde"