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Gelöschter Nutzer

Haftung bei Teilautonomen Fahrsystemen?

Hallo Zusammen!
Habe vor, ein Fahrzeug mit Fahrassistenzsystemen zu kaufen, welches teilautonome "Fahrmanöver" - Ein-/Ausparken; Notbremsen; Autobahnfahrten - ausführen kann.
Wer haftet jedoch, sollte ein Personen- oder Sachschaden zustande kommen?
Was ist, wenn das System unverschuldet ausfällt und ein Unfall, trotz meines Eingreifens (falls möglich) die Folge ist?

Richtige Antwort
2015-10-05T07:02:53Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 05.10.2015 um 09:02 Uhr
Guten Morgen SHD und Gordon,

wir haben die Rückmeldung unserer Spezialisten erhalten und möchten Ihnen diese natürlich nicht vorenthalten.

Nach deutschem Recht haftet der Halter eines Fahrzeugs, egal, ob der Fehler bei ihm oder beim Fahrzeug lag. Deshalb beinhaltet die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch den Schutz des Verkehrsopfers bei Schäden durch teil- und vollautomatisierte und autonom fahrende Fahrzeuge. Der Geschädigte muss sich nicht mit dem Fahrer oder mit dem Hersteller streiten, ob der Fehler auf Seiten des Fahrers oder bei dem Assistenzsystem lag.

Ich hoffe, dass die Antwort weiter geholfen hat und wünsche allen einen schöne Woche.

Liebe Grüße

Sven
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4 Kommentare
2015-09-30T15:15:50Z
  • Allianz hilft
  • Mittwoch, 30.09.2015 um 17:15 Uhr
Guten Tag SHD,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das ist eine Frage, die auch einige andere User interessieren könnte, da diese Technologie zukünftig vermehrt in den Fahrzeugen verbaut ist.

Hierzu möchte ich unsere Spezialisten befragen. Sobald ich eine Info von meinen Kollegen erhalten habe, werde ich mich hier im Forum wieder melden.

Bitte haben Sie ein wenig Geduld bzgl. der Antwort.

Ich wünsche einen schönen Abend.

Freundliche Grüße
Nadine
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2015-09-30T21:09:45Z
  • Mittwoch, 30.09.2015 um 23:09 Uhr
Hallo SHD,

vielen Dank für Deine Frage.

Ich habe hier einen interessantes Ergebnis einer Projektgruppe zum Thema "Rechtsfolgen zunehmender Fahrzeugautomatisierung" gefunden, was die Haftung sehr gut beschreibt. Im Punkt 5 dieser Ausführungen findest Du Antworten (die ich nicht besser ausführen könnte).
http://www.ftm.mw.tum.de/uploads/media/05_Gasser.pdf

Beste Grüße
Gordon Schüler
2015-10-01T05:58:24Z
  • Allianz hilft
  • Donnerstag, 01.10.2015 um 07:58 Uhr
Guten Morgen Gordon,

vielen Dank für diese Ergänzung.

Aktuell ist die Frage noch bei den Kollegen in Klärung. Eine Antwort steht noch aus.
Natürlich werden wir die Antwort umgehend hier veröffentlichen, wenn die Spezialisten uns eine Rückmeldung gegeben haben.

Beste Grüße und einen schönen Tag

Sebastian
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Richtige Antwort
2015-10-05T07:02:53Z
  • Allianz hilft
  • Montag, 05.10.2015 um 09:02 Uhr
Guten Morgen SHD und Gordon,

wir haben die Rückmeldung unserer Spezialisten erhalten und möchten Ihnen diese natürlich nicht vorenthalten.

Nach deutschem Recht haftet der Halter eines Fahrzeugs, egal, ob der Fehler bei ihm oder beim Fahrzeug lag. Deshalb beinhaltet die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch den Schutz des Verkehrsopfers bei Schäden durch teil- und vollautomatisierte und autonom fahrende Fahrzeuge. Der Geschädigte muss sich nicht mit dem Fahrer oder mit dem Hersteller streiten, ob der Fehler auf Seiten des Fahrers oder bei dem Assistenzsystem lag.

Ich hoffe, dass die Antwort weiter geholfen hat und wünsche allen einen schöne Woche.

Liebe Grüße

Sven
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