Werträgt Umzugskosten bei Wasserschaden?
Nach einem Rohrbruch im EG muss der Fussboden komplett erneuert werden. Die Gebäudeversicherung trägt die Kosten für Fußbodenerneuerung und Demontage und Verpackung der Möbel, aber an der Bordsteinkante ist Schluss. Die Hausratversicherung (alte DDR-Versicherung) sollte die Einlagerung und den Rücktransport der Möbel übernahmen, sagt aber nein dazu. Ebenso seien die Kosten für Hotel für ca. 3 Wochen wegen Nichtbewohnbarkeit nicht versichert. In meinem alten Versicherungsschein ist dazu nichts zu finden. Wo kann man dazu etwas nachlesen? Danke