HAUSRAT Dauerhaft im Garten genutzter Sachen
- Gehört zu den dauerhaft im Garten genutzten Sachen (z.B. Wäschespinnen, Grillgeräte) auch ein Aufstellpool?
gerne beantworte ich Ihre Frage, hierzu orientiere ich mich an unseren aktuellen Tarifen.
Ihren Pool versichern Sie entweder über die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung.
Welche Versicherung im Schadensfall zahlt, hängt von Ihrem Swimmingpool ab:
Die Hausratversicherung zahlt, wenn Ihr frei stehender Pool durch Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Diebstahl zu Schaden kommt. Ist der Pool fest im Boden verankert, deckt die Wohngebäudeversicherung diese Risiken ab. Mit einem zusätzlichen Extremwetterschutz zahlt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auch bei Beschädigungen, die Überschwemmungen und andere Naturgefahren an Ihrem Gartenschwimmbecken verursachen.
Wichtig: Führt mangelhafte Verarbeitung oder nicht sachgemäße Montage zu einem Pool-Schaden, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Pool ausgelaufen – welche Versicherung zahlt?
Angenommen, Ihr Aufstellpool im Garten läuft aus und verursacht einen Wasserschaden auf dem Nachbargrundstück. In diesem Fall greift nicht Ihre Hausratversicherung, sondern Ihre Privat-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen, die Ihr Nachbar an Sie stellt. Ist zum Beispiel sein frisch verlegter Rollrasen im Garten überflutet, trägt Ihre Versicherung die Kosten für die Instandsetzung des Schadens.
Diese sowie weitere Infos finden Sie hier.
Da ich Ihren Tarif nicht kenne, empfehle ich Ihnen, hier auch noch einmal Rücksprache mit Ihrer Vertretung zu halten. Sollten Sie die Kontaktdaten verlegt haben, finden Sie diese unter www.allianz.de/agentursuche
Alternativ stehen Ihnen meine Kolleg:innen der Vertragsabteilung unter der kostenfreien Rufnummer
0800 4100 105 (Mo - Fr zwischen 8 und 20 Uhr) zur Verfügung.
Beste Grüße
Vanessa
Werden bei der Hausratversicherung auch Schäden übernommen, die durch Sturm und Hagel den Pool beschädigen und dies zu einem Schaden z.B. beim Nachbar führt?
Hallo "Fragesteller",
die Hausratversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch versicherte Gefahren am Hausrat des Versicherungsnehmers ab, nicht aber am Hausrat von Dritten - etwa des Nachbarn.
Wenn Sie konkrete Fragen zu versicherten Leistungen haben, ist es immer gut, zu wissen über welches konkrete Produkt mit welchen Versicherungsbedingungen wir reden. Insofern schließe ich mich dem Rat von Vanessa an: Wenden Sie sich bitte bei Detail-Fragen zu Versicherungsbedingungen an eine Agentur oder an einen Versicherungsmakler.
Herzliche Grüße
Eckhard Borchardt
Hilfreich für Sie vielleicht noch dieser Auszug aus GDV Musterbedingungen zur Hausrat: