Muss bei Tod des Ehepartners die Hausratsversicherung(alter DDRVertrag) neu sein
Mein Vater ist vor 10 Jahren verstorben und er hat die Hausratsversicherung für sich und seine Frau abgeschlossen . Nun wurde ihr von einer freien Allianzvertreterin mitgeteilt, dass dies nicht so ginge und sie den Vertrag umschreiben müsse. Da es nun die alten Verträge - mit der Personenhaftpflicht -nicht mehr gebe, müssten ja zwei neue Verträge abgeschlossen werden, nämlich Hausrat und Haftpflicht! Ist diese Aussage korrekt? Kann der alte Vertrag auf die Ehefrau einfach umgeschrieben werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe!